Guten Tag,
folgende Fragen habe ich zu, o.g. Thema:
a) sehe ich das richtig, dass z.B. ein Ehepass, was über 20 Jahre verheiratet ist, keine Große Witwenrente erhält, wenn noch nicht das entsprechende Alter (zwischen 45 - 47 Jahre) erreicht ist, wohl aber ein Ehepaar was z.B. gerade zwei Jahre verheiratet ist, ab die Altersgrenze (älter 45 Jahre) erreicht hat?
b) sehe ich es richtig, wenn nach über 20 jähriger Ehe ein Partner (48 Jahre) die Altersgrenze erreicht hat, der andere aber noch nicht (42 Jahre) der jüngere Ehepartner Glück haben muss, dass der ältere Partner nicht stirbt, da nur der ältere Partner Anspruch auf die Große Witwenrente hat?
Danke für Ihre Antwort.