Große Witwenrente

von
Mark

Guten Tag,

folgende Fragen habe ich zu, o.g. Thema:

a) sehe ich das richtig, dass z.B. ein Ehepass, was über 20 Jahre verheiratet ist, keine Große Witwenrente erhält, wenn noch nicht das entsprechende Alter (zwischen 45 - 47 Jahre) erreicht ist, wohl aber ein Ehepaar was z.B. gerade zwei Jahre verheiratet ist, ab die Altersgrenze (älter 45 Jahre) erreicht hat?

b) sehe ich es richtig, wenn nach über 20 jähriger Ehe ein Partner (48 Jahre) die Altersgrenze erreicht hat, der andere aber noch nicht (42 Jahre) der jüngere Ehepartner Glück haben muss, dass der ältere Partner nicht stirbt, da nur der ältere Partner Anspruch auf die Große Witwenrente hat?

Danke für Ihre Antwort.

von
Helau

Viel Glück bei der Klausur.

Experten-Antwort

Hallo Mark,
im Prinzip haben Sie das richtig erstanden.

Eine Witwen-(auch Witwer-)rente unterteilt sich in große bzw. kleine Hinterbliebenenrente.
Große Hinterbliebenenrente gibt es ab einer gewissen Altersgrenze (oder früher wenn Kinder erzogen werden).

Unter Umständen (wenn die Witwe/der Witwer erst 40 Jahre jung ist) wird zunächst "nur" eine kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt (und diese auch nur zeitlich befristet für 2 Jahre), anschließend wird eine Hinterbliebenenrente nicht gezahlt und wenn die Witwe/der Witwer 47 Jahre alt wird kommt die große Witwen-/Witwerrente zum tragen.

von
Schade

Natürlich ist es ein Glück wenn ein Ehepartner nicht stirbt, sondern lange lebt.

Oder heiratet man neuerdings in der Hoffnung dass der Partner bald abnippelt und man rasch eine Hinterbliebenenrente bekommt?

Wieder mal ne typische Faschingsfrage - oder Klausurfrage.

Experten-Antwort

@ Schade
Ihre Antwort hat jetzt aber zur Niveauhebung an dieser Stelle auch nicht wirklich beigetragen.
Ich bin für gewöhnlich mehr Inhalt und Qualität von Ihnen gewohnt.

von
Mark

Bitte schließen Sie meinen Beitrag mitdieser Nachricht, damit ich mich nicht weiter mit nicht gerade konstruktiven Nachrichten beschäftigen muss. Vielen Dank.

von
W*lgang

Zitiert von: Mark
Bitte schließen Sie meinen Beitrag mitdieser Nachricht, damit ich mich nicht weiter mit nicht gerade konstruktiven Nachrichten beschäftigen muss. Vielen Dank.
Mark,

wie in allen Foren finden Sie nützliche und weniger nützliche Hinweise/Beiträge ...wobei das DRV-Forum ziemlich 'sauber' gehalten/moderiert wird - und, so kleine 'Bemerkungen' sollten nicht wirklich die gesamten sinnvollen Beiträge zu Ihrer Frage erübrigen.

Wie sie richtig erkannt haben, ist nicht die Ehedauer als solche entscheidend für die Frage "kleine/große Witwenrente", sondern einzig und allein der Eintritt des Sterbefalles /Alter der/des Überlebenden und _besondere_ persönliche Voraussetzungen, die dann doch statt der kleinen zu einer großen Hinterbliebenenrente führen.

Im Detail können Sie das in diesem Merkblatt noch mal in Ruhe nachlesen. Auf die Unterschiede 'neues/altes' Hinterbliebenenrentenrecht wird dort ebenfalls eingegangen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

Gruß
w.
PS: es liegt natürlich ganz an Ihnen, wie weit/lange Sie sich mit nicht konstruktiven Nachrichten beschäftigen wollen, oder ?! …ich hätte da schlicht keine Nerv für, Runterscrollen und weiter ;-)

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