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Experten-Antwort

Große Witwenrente/Halbwaisenrente nach Tod des Vaters

von Sarah T,25.12.2013 | 21:38
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5 Antworten

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Hallo! Mein Vater ist vor 2 Wochen im Alter von 72 Jahren verstorben. Er hat ca. 1.000€ an Nettorente erhalten. Meine Eltern sind seit 40 Jahren verheiratet gewesen. Ich habe eine behinderte Schwester, die von meiner Mutter versorgt wird, sie hat auch kein eigenes Einkommen. Meine Frage ist nun, bekommt meine Mutter die große Witwenrente und würde meine Schwester eine Halbwaisenrente erhalten? Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss meine Mutter nun selbst Beiträge zahlen oder ist sie in der KVDR ohne Beitrag versichert? Vielen Dank für Ihre Antwort, Sarah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah T,

den Ausführungen von KSC schließen wir uns an.

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4 Antworten

-/-am 26.12.2013 | 19:32
Witwenrente: §§ 46, 242a, 303 SGB VI Waisenrente: § 48 SGB VI Ansonsten gilt wie immer: Nach vorheriger Terminvereinbarung bei Gemeinde Äntrage stellen und abwarten. KVdR ist Sache der Krankenkasse.
KSCam 27.12.2013 | 20:19
Für jemand, der 40 Jahre verheiratet war, gilt altes Recht, somit erhält Ihre Mutter 60% Witwenrente. Nach dieser langen Ehezeit ist die Dame auch älter als 45 Jahre, somit geht es um eine große Witwenrente. Ob eigenes Einkommen angerechnet werden muss, hängt davon ab, welches Renteneinkommen aus eigener Versicherung sie hat und ob sie zusätzlich noch arbeitet. Für Halbwaisenrenten ist die Altersgrenze bei 27 Jahren, wie alt Ihre Schwester ist haben Sie leider nicht geschrieben. Über 27 gibts -auch bei Behinderung- in der gesetzlichen RV nichts. Wenn Ihre Mutter bislang über die eigene Rente in der KV der Rentner war oder als familienversicherte mit Ihrem Vater, so bleibt sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung und bekommt ca. 10 % der Rente als KV und Pflegevers. abgezogen. Genaueres sagt Ihnen dazu Ihre Krankenkasse. Ihre Mutter muss bei DRV oder Rathaus den Rentenantrag stellen und sollte, falls noch nicht passiert, beim Postrentendienst das sogenannte Sterbevierteljahr (3 Monate die volle Rente) beantragen - diese Formulare gibts im Zweifel überall dort, wo es noch Postämter gibt - machen auch manchmal die Bestattungsunternehmen.
Sarah T,am 01.01.2014 | 19:25
Vielen Dank für Ihre Antworten! Sie haben mir damit sehr weiter geholfen!
Sarah T,am 01.01.2014 | 19:25
Vielen Dank für Ihre Antworten! Sie haben mir damit sehr weiter geholfen!
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