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Experten-Antwort

Große Witwerrente und Altersrente

von Kraemer12.06.2012 | 17:02
1931 Ansichten
3 Antworten

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Ich bekomme seit 2001 die "Große Witwerrente" (brutto 675,-€/Monat) und einen betrieblichen Altersvorsorgebetrag (brutto 235,-€/Monat). 2013 erhalte ich die eigene Altersrente (440 €/Monat). Kommt es zu Abzügen in bezug auf jeweilige Rentenarten, und wie hoch wird der rentenunschädliche Zuverdienst sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kraemer,

im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente wird Ihre gesetzliche Altersrente angerechnet. Die betriebliche Altersrente ist nicht mitzuzählen, da es sich um das bis zum 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrecht handelt, wonach Betriebsrenten noch nicht anzurechnen waren. Daher ist nur die Altersrente für die Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Der ab 01.07.2012 geltende Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt bei mtl. 741,05 EUR in den alten Bundesländern und bei mtl. 657,89 EUR in den neuen Bundesländern.

Das bedeutet, dass der ab 01.07.2012 geltende Freibetrag von der Höhe der Altersrente noch nicht voll ausgeschöpft ist. Es wäre also ein Hinzuverdienst von ca. 300 EUR mtl. möglich (alte Bundesländer), ohne dass es zu einer Auswirkung auf die Hinterbliebenenrente kommt.

Zu Ihrer eigenen Altersrente dürfen maximal mtl. 400 EUR hinzuverdient werden, sofern Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Ein Verdienst von mtl. 400 EUR würde jedoch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen, da dann der Freibetrag (s.o.) bei Anrechnung der Altersrente und Anrechnung des Verdienstes überschritten würde.

Sofern Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie dies in jedem Fall schriftlich beim Rentenversicherungsträger angeben.

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2 Antworten

W*lfgangam 12.06.2012 | 19:14
Hallo Kraemer, die vor 2002 bewilligten Hinterbliebenenrenten sind noch nach 'altem' Recht festgestellt - da zählt eine eigene betriebliche Versorgung nicht zum Einkommen, insofern ist dann (zunächst) nur Ihre Altersrente (AR) als Einkommen zu berücksichtigen ist. Mit nur 440 EUR liegt sie innerhalb des Freibetrages (Ost: 643 EUR, West: 725 EUR, ab 01.07. die jeweilige Rentenanpassung noch drauf), so das wegen der AR keine Kürzung der Witwerrente erfolgt. Im Hinblick auf Hinzuverdienst/Einkommen dann, hat das auf die AR keinen Einfluss, wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, da können Sie noch schaffen was geht, davor max. 400 EUR/Minijob-Grenze - sonst wird auch die AR gekürzt. Bei der HR haben Sie noch etwas Spielraum, 440 EUR sind ja im Rahmen des Freibetrags bereits durch die eigene AR 'verbraucht' - unter Berücksichtigung Freibetrag West können Sie sich dann knapp 300 EUR aus Hinzuverdienst leisten, ohne das die HR gekürzt wird. Jeder EUR mehr wird in Höhe von 40 % von der HR abgezogen. Zum Nachlesen hier ein Merkblatt der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Gruß w.
Uuuuupsam 12.06.2012 | 22:13
Wie hoch wird der Freibetrag sein? Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.n-heydorn.de/witwenrente.html ab 01.07.2012: aktueller Rentenwert 28,07 € aktueller Rentenwert (Ost) 24,92 € http://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes#Freibetrag
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