Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Gründungszuschuß bei Selbstständikeit nach beruflicher Reha BFW

von ralf21.11.2007 | 12:49
3369 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine berufliche Reha am einem Berufsförderungswerk (2 Jahre Berufsausbildung) absolviert. Kostenträger war die Deutsche Rentenversicherung (LVA). Nun bin ich im anschluß seit 4 Monaten Arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld (Anspruch gesamt 12 Monate). Ich möchte mich nun Selbständig machen mit einem Einzelhandelsgeschäft. FRAGE: Welchen anspruch habe ich auf eine Förderung (Gründungszuschuß ?) und wie sieht diese ungefähr aus? Vielen Dank im vorfeld für Antworten.

5 Antworten

Nixam 21.11.2007 | 13:58
Voraussetzung für die o. g. Hilfen ist ein tragfähiges Konzept. Das bedeutet: Sie müssen einen schriftlichen Plan selbst erstellen. Was werde ich produzieren, anbieten, verkaufen etc.? Wie hoch schätze ich die Einnahmen in der ersten Zeit ein? Eine Stellungnahme eines Steuerberaters oder der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc. muss hierfür auch vorgelegt werden. Desweiteren dürfen Sie den Betrieb vor Bewilligung der Zuschüsse durch die Deutsche RV nicht bereits angemeldet haben und mit der Tätigkeit nicht bereits begonnen haben, sonst verfällt der Anspruch auf den Gründungszuschuss! Vorher den zuständigen Fachberater für Rehabilitation bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung konsultieren und sich hierfür die richtigen Vordrucke für die Antragstellung hierfür übersenden lassen. Da steht dann auch alles drin, was Sie an Unterlagen vorlegen müssen. Der Zuschuss ist ja nicht besonders gross. Gezahlt wird ja nur in Höhe des Arbeitslosengeldes. Das sollte auch für Sie ein Anreiz sein, mit der Arbeit produktiv und selbsttragend tätig zu werden. Die EUR 300,-- zusätzlich sind auch nur als Zuschuss zur Sozialversicherung gedacht. Die tatsächlichen Kosten zur Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung und ARbeitslosen- und Unfallversicherung etc. sind in Wirklichkeit viel höher. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Nixam 21.11.2007 | 13:48
Als Gründungszuschuss gewährt der RV-Träger in der Regel für 9 Monate einen Gründungszuschuss in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes. Dazu wird eine monatliche Pauschale für die soziale Absicherung in Höhe von monatlich EUR 300,-- gewährt. Dieser Betrag ist gedacht als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, da Sie sich selbst privat krankenversichern und rentenversichern müssen. Der 9-Monatszeitraum kann auf Antrag längstens auf 9 bis 15 Monate verlängert werden.
ralfam 21.11.2007 | 19:01
Danke für die Antworten! Lieber EXPERTE...ich habe einen Anspruch auf ALG 1. Habe ich leider Vergessen hier näher anzugeben. Wie sieht es somit damit aus? Danke für eine Antwort!
hihiam 22.11.2007 | 08:22
wenn sie den letzten abschnitt nochmals lesen da steht es drin...
Marinam 30.11.2007 | 22:49
Heisst das , dass ich innerhalb der 3 Monate Anschlussübergangsgeld einen Anspruch auf einen Gründungszuschuss habe? Und wenn ja, in welcher Höhe ? mfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026