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Gründungszuschuss

von Frank24.07.2007 | 11:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin derzeit Angestellter (ungekündigt) und plane, zum 31.12. zu kündigen und möchte dann möglichst bald selbständig tätig werden. Formalien Arbeitsagentur und Gründungszuschuss sind mir bekannt. Frage 1: Ist es zu empfehlen, die Arbeitsagentur frühzeitig über meine Planung (Selbständigkeit) zu informieren oder verbaue ich mir gleich die Chance auf Gründungszuschuss? Frage 2: Da ich natürlich eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen werde (Alg 1), frage ich mich, ab wann ich dann selbständig tätig werden kann, ohne den Gründungszuschuss zu gefährden (muss ja erst bewilligt werden, bevor man selbständig tätig wird)? Vielen Dank, falls mir jemand weiterhelfen kann, bzw. seine Meinung äußert.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frank,

da es sich bei diesem Forum um ein Forum zum Thema Rentenversicherung und Alterssicherung handelt, kann und darf ich hier keine konkreten Auskünfte und Empfehlungen zum Recht der Arbeitsförderung geben. Hier kann ich Ihnen (leider) nur empfehlen, sich mit der Frage direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden.

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