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Experten-Antwort

grünes SV-Buch

von Petra Queck08.01.2015 | 15:11
3212 Ansichten
15 Antworten

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mein grünes SV-Buch aus der DDR ist verlorengegangen, was kann ich tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2015 | 08:19

Bitte vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin um einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen.

Grundsätzlich ist auch eine Eidesstattliche Versicherung möglich.

14 Antworten

Kai-Uweam 08.01.2015 | 15:15
Bis 2012 hatten Sie noch die Möglichkeit, bei einem großen Archiv die Bescheinigungen der Arbeitgeber zu ergattern. Doch nach diversen Verlängerungen und Aufrufen wurde dieses Archiv mittlerweile eingestampft. Auf gutdeutsch also "Pech gehabt". Die in der DDR zurückgelegten Zeiten können Sie -sofern bei der DRV noch nicht anerkannt- über Zeugenaussagen glaubhaft machen. Dazu sollten Sie sich im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens mit einem Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers zusammensetzen.
Sozialröchler?am 08.01.2015 | 17:11
Sie müssen die Anerkennung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das Formular V700 finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Wenn der "Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung" der DDR nicht mehr vorgelegt werden kann, ist die Glaubhaftmachung mittels noch vorhandener Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, etc. oder mit Hilfe von Zeugenaussagen möglich. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Rentenzombieam 08.01.2015 | 17:42
Probier mal ne Zeitreise rückwärts
W*lfgangam 08.01.2015 | 19:22
Ergänzend: https://www.bundesarchiv.de/benutzung/sachbezug/personenbezogen_… Am Ende ist auch eine Liste (PDF) über mögliche Fundstellen. Gruß w.
Caseam 08.01.2015 | 21:45
Ist zwar bestimmt ärgerlich, aber Sie hatten über 20 Jahre Zeit, Ihr Versicherungskonto klären zu lassen.... Unverständlich
Najaam 09.01.2015 | 09:50
Das ist ja richtig toll zu erfahren, wie einfach es ist, eine gesamte Rentenlaufzeit "glaubhaft" zu machen, durch "Zeugenaussagen" !!! Wir mußten seinerzeit fehlende BW- Monate ( durch Fehler der DRV) mehrmals durch Unterlagen und Bestätigungen nachweisen. Naja.
Narniaam 09.01.2015 | 12:12
Ganz so "einfach" ist sowas grundsätzlich nicht. Zeugenaussagen müssen zunächst als Mittel des Nachweises oder der Glaubhaftmachung im jeweiligen Einzelfall gesetzlich zugelassen sein. Es ist also kein allgemeingültiges Mittel. Die Aussagen müssen danach noch auf Plausibilität etc. geprüft werden. Das ist schon etwas umfangreicher, eine Aussage wird also nicht einfach ungeprüft 1:1 übernommen, falls Sie dies mit Ihrem (nicht gerade sachlich wirkenden) Statement suggerieren wollten. Können/konnten Sie die (behauptete)Fehlerursache denn nachweisen und belegen? Möglicherweise haben Sie ja auch trotz eindeutiger Anforderung und Mitwirkungspflicht nicht alles richtig gemacht und können/wollen das nur nicht einsehen. Und wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein...
Fehleram 09.01.2015 | 12:41
Na, dann muß die DRV aber ganz regungslos dastehen.
Kai-Uweam 09.01.2015 | 14:16
Tut ein Gebäude das nicht sowieso?
Najaam 10.01.2015 | 09:22
Narnia, typisch. Fühlen Sie sich angesprochen und betroffen ? Dieses Geschw--- hätten Sie sich sparen können, schade um die Zeit. Nicht gerade sachlich!!!
Najaam 10.01.2015 | 09:22
Narnia, typisch. Fühlen Sie sich angesprochen und betroffen ? Dieses Geschw--- hätten Sie sich sparen können, schade um die Zeit. Nicht gerade sachlich!!!
Rentenzombieam 10.01.2015 | 14:51
Du bist ja selber so ´n oller Sülzsocken
Anstand am 11.01.2015 | 10:21
Herr Rentenzombie, Sie haben keine Kinderstube, Sie haben anscheinend nur in der Küche gespielt.
Rentenzombieam 11.01.2015 | 13:50
Stimmt, ich kann die Blagen nicht ausstehen. Aber in der Küche gabs wenigstens was zu fressen - und zwar mit Anstand!
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