grünes SV-Buch

von
Petra Queck

mein grünes SV-Buch aus der DDR ist verlorengegangen, was kann ich tun?

von
Kai-Uwe

Bis 2012 hatten Sie noch die Möglichkeit, bei einem großen Archiv die Bescheinigungen der Arbeitgeber zu ergattern. Doch nach diversen Verlängerungen und Aufrufen wurde dieses Archiv mittlerweile eingestampft.
Auf gutdeutsch also "Pech gehabt".

Die in der DDR zurückgelegten Zeiten können Sie -sofern bei der DRV noch nicht anerkannt- über Zeugenaussagen glaubhaft machen.

Dazu sollten Sie sich im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens mit einem Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers zusammensetzen.

von
Sozialröchler?

Zitiert von: Petra Queck

Mein grünes SV-Buch aus der DDR ist verlorengegangen. Was kann ich tun?

Sie müssen die Anerkennung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das Formular V700 finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0700.html

Wenn der "Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung" der DDR nicht mehr vorgelegt werden kann, ist die Glaubhaftmachung mittels noch vorhandener Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, etc. oder mit Hilfe von Zeugenaussagen möglich.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_256BR0

von
W*lfgang

Ergänzend:

https://www.bundesarchiv.de/benutzung/sachbezug/personenbezogen_genealogie/01302/index.html.de

Am Ende ist auch eine Liste (PDF) über mögliche Fundstellen.

Gruß
w.

von
Case

Ist zwar bestimmt ärgerlich, aber Sie hatten über 20 Jahre Zeit, Ihr Versicherungskonto klären zu lassen.... Unverständlich

Experten-Antwort

Bitte vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin um einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen.

Grundsätzlich ist auch eine Eidesstattliche Versicherung möglich.

von
Naja

Das ist ja richtig toll zu erfahren, wie einfach es ist, eine gesamte Rentenlaufzeit "glaubhaft" zu machen, durch "Zeugenaussagen" !!!
Wir mußten seinerzeit fehlende BW- Monate ( durch Fehler der DRV) mehrmals durch Unterlagen und Bestätigungen nachweisen.
Naja.

von
Narnia

Zitiert von: Naja

Das ist ja richtig toll zu erfahren, wie einfach es ist, eine gesamte Rentenlaufzeit "glaubhaft" zu machen, durch "Zeugenaussagen" !!!

Ganz so "einfach" ist sowas grundsätzlich nicht. Zeugenaussagen müssen zunächst als Mittel des Nachweises oder der Glaubhaftmachung im jeweiligen Einzelfall gesetzlich zugelassen sein. Es ist also kein allgemeingültiges Mittel. Die Aussagen müssen danach noch auf Plausibilität etc. geprüft werden. Das ist schon etwas umfangreicher, eine Aussage wird also nicht einfach ungeprüft 1:1 übernommen, falls Sie dies mit Ihrem (nicht gerade sachlich wirkenden) Statement suggerieren wollten.

Zitiert von: Naja

Wir mußten seinerzeit fehlende BW- Monate ( durch Fehler der DRV) mehrmals durch Unterlagen und Bestätigungen nachweisen.

Können/konnten Sie die (behauptete)Fehlerursache denn nachweisen und belegen? Möglicherweise haben Sie ja auch trotz eindeutiger Anforderung und Mitwirkungspflicht nicht alles richtig gemacht und können/wollen das nur nicht einsehen. Und wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein...

von
Fehler

Zitiert von: Narnia

Und wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein...

Na, dann muß die DRV aber ganz regungslos dastehen.

von
Kai-Uwe

Zitiert von: Fehler

Na, dann muß die DRV aber ganz regungslos dastehen.

Tut ein Gebäude das nicht sowieso?

von
Naja

Narnia,

typisch. Fühlen Sie sich angesprochen und betroffen ?
Dieses Geschw--- hätten Sie sich sparen können, schade um die Zeit. Nicht gerade sachlich!!!

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