Hallo zusammen,
ich hatte vor einigen Tagen schonmal ein Thema erstellt, in dem mir auch sehr gut geholfen wurde.
Es haben sich leider noch ein paar Fragen ergeben.
1. Bei der Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate werden mir zunächst 436 Monate zugrunde gelegt. Davon werden noch 4 Monate abgezogen ("beitragsfreie Zeiten, die nicht gleichzeitig Berücksichtigungszeiten sind").
Diese 4 Monate sind 4 Monate Fachschulausbildung, für die mein Vater keine Beiträge gezahlt, bzw. keinen Lohn erhalten hat. Allerdings ist es so, dass es in diesen 436 Monaten nochmal 9 Monate gab, in denen mein Vater keine Beiträge gezahlt hat. Das sind die ersten 9 Monate der gesamten belegungsfähigen Kalendermonate, ich glaube mein Vater war in dieser Zeit noch in der Schule. Sie tauchen auch nicht im Versicherungsverlauf auf und ich habe natürlich auch keine Entgeltpunkte für diese 9 Monate erhalten. Ist es rechtens, dass sie trotzdem als belegungsfähige Kalendermonate gelten, auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden? Schließlich dienen sie ja letztendlich auch als Grundlage für die Vergleichsbewertung/Grundbewertung.
2. In der Vergleichsbewertung steht zunächst, dass Entgeltpunkte aus ausschließlich vollwertigen Beitragszeiten zu ermitteln sind, sprich, dass die beitragsgeminderten Zeiten abgezogen werden.
Das sind bei mir 21 Monate (ein Monat davon ist der Sterbemonat meines Vaters - Monat mit Beitragszeit und Zurechnungszeit). Die restlichen 20 Monate sind "Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung".
Allerdings steht bei der Vergleichsbewertung ja "Die Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten und mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten hierbei als vollwertige Beitragszeiten, soweit sie nicht mit weiteren beitragsfreien Zeiten zusammentreffen und aus diesem Grund beitragsgemindert sind."
Bedeutet das, dass die 20 Monate Fachschulausbildung eigentlich nicht hätten abgezogen werden dürfen, da es Zeiten beruflicher Ausbildung sind? Oder passiert das nicht, weil die 4 Monate beitragsfreie Zeit (Punkt 1) mitten in die restliche Zeit der Fachschulausbildung fallen und sie deswegen abgezogen werden?
3. Die 4 Monate die nicht belegungsfähig sind stehen unter dem Punkt "Bewertung beitragsfreier Zeiten" nochmal und ich habe dafür 0,2500 Entgeltpunkte erhalten ("Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung"). Ist das rechtens, auch wenn diese Monate nicht belegungsfähig sind?
4. Bei der Bewertung beitragsgeminderter Zeiten habe ich für die restlichen 20 Monate keine zusätzlichen Entgeltpunkte erhalten, da die bereits berücksichtigten Entgeltpunkte hoch genug sind. Jedoch steht dort "Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten wegen Fachschulbildung". Sind Anrechnungszeiten nicht eigentlich beitragsfreie Zeiten? Wie kann das sein?
Oder ist das egal, weil ich sowieso keine zusätzlichen Punkte bekommen habe?
5. Eine letzte Frage zum Versicherungsverlauf & Entgeltpunkte für Beitragszeiten.
Im Versicherungsverlauf ist diese Ausbildungszeit irgendwie ziemlich zerstückelt dargestellt.
Als Beispiel:
04.03.87 - 31.12.87 - dann das "Gehalt" dieser Zeit - 9 Mon. Pflichtbeitragszeit, Nachversicherung
04.03.87 - 31.03.87 - Fachschulausbildung
01.04.87 - 31.12.87 - Fachschulausbildung
Dann nochmal für 9 Monate aus dem Jahr 1988, wo zunächst das Gehalt, Pflichtbeitragszeit, Nachversicherung steht. Darunter dann der selbe Zeitraum und 'Fachschulausbildung'. Dann folgen die 4 Monate Fachschulausbildung, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Danach dann
01.02.89 - 03.02.89 - Fachschulausbildung (dort steht kein Gehalt)
Jedoch steht darunter dann wieder
04.02.89 - 31.12.89 - 45.247,00 DM - 11 Mon. - Pflichtbeitragszeit
In Anlage 3 steht dann wiederum:
04.02.89 - 28.02.89 - 3.480,54 DM (unter dem Punkt Pflichtbeitragszeit - beitragsgeminderte Zeit)
01.03.89 - 31.12.89 - 41.766,46 DM (unter dem Punkt Pflichtbeitragszeit)
(insgesamt komme ich so ja auf die 45.247,00 DM)
Ist es üblich, dass die Zeiten so "zerstückelt" werden, bzw. der Versicherungsverlauf nicht einheitlich ist mit Anlage 3? Das passiert bei mir noch 2 mal, dass im Versicherungsverlauf eine Summe genannt wird, und in Anlage 3 dann auf kleinere Zeiten "zerstückelt" wird. Letztendlich ändert sich an den Entgeltpunkten ja nichts und ich komme, wenn ich die "zerstückelten" Zeiten aus den Zeiträumen zusammenrechne auch immer auf die gesamte Summe aus dem Versicherungsverlauf.
Hängt damit auch zusammen, dass die Ausbildungszeit auch als Anrechnungszeit deklariert wurde?
Im Voraus ganz vielen Dank für die Antwort, ich hoffe ich habe die Fragen klar genug formuliert.