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Experten-Antwort

Grundfreibetrag

von Winfried Papke06.11.2010 | 09:49
1488 Ansichten
3 Antworten

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Mein monatl. Einkommen besteht aus einer gesetzlichen Grundrente und einer Rückzah-lungsrate aus einem Sparkassenbrief - zus.: Euro 1.280,- Das monatl. Einkommen meiner Frau be-steht ebenfalls aus einer gesetzlichen Grundrente und einer Altersrente aus einer Lebensversicherung - zus.: Euro 1.193,- Müssen wir Steuern zahlen??? Wir waren 35 Jahre selbständig. M.f.G. W. Papke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winfried Papke,

wie Schade bereits ausgeführt hat, wäre es sinnvoll, sich mit dieser Frage an die Finanzverwaltung zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 06.11.2010 | 11:22
Das erfragen Sie bitte bei Finanzamt, Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, etc. Dazu gibt die DRV keine konkreten Auskünfte. Beim Metzger fragt man auch nicht was die Inspektion des Autos kostet, oder?
Kollektoram 08.11.2010 | 20:50
Die Angaben reichen nicht aus um die Frage abschließend zu klären. Allerdings sieht es so aus, dass Sie den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Die Rente ist nur anteilig steuerpflichtig, bei Rentenbeginn vor 2005 zu 50 %. Bei Sparkassenbriefen zählt nur der Zinsanteil und der unterliegt entweder der Abgeltungssteuer oder nach Wahl der Einkommensteuer, 1602 Euro pro Jahr sind ganz frei wenn man einen Freistellungsantrag bei der Sparkasse stellt. Die private Rentenversicherung wird nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert ( je nach Beginn der Rente izwischen 18 und 22 %
Deutsche Rentenversicherung
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