Hallo Sa,
grundsätzlich ist nach § 14 SGB IV auch das nur an einem Tag erzielte Entgelt "Arbeitsentgelt". Bei diesem zuletzt vor Beginn der Rehabilitation bezogene Entgelt handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt, weil es für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wurde.
Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dennoch, dass Sie unter ausführlicher Darstellung der konkreten Gegebenheiten Ihren zuständigen Reha-Träger um Überprüfung der Entscheidung bitten.