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Experten-Antwort

Grundlage Berechnung Übergangsgeld

von Sa30.06.2017 | 10:50
476 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen, der Bescheid über das Übergangsgeld meines Lebensgefährten hat und sehr verwundert. Er macht seit 12.06. eine medizinische Reha (Sucht). War vorher krank geschrieben und hat Krankengeld erhalten. Er hat vorher noch einen Versuch gestartet eine Arbeit aufzunehmen und hat daher 1 Tag gearbeitet (bei einer Zeitarbeitsfirma...). Das Gehalt diesen 1 Arbeitstages wurde jetzt von der Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld genutzt. Vor diesem 1 Arbeitstag hat er auch schon Krankengeld erhalten. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser 1 Tag als Grundlage genutzt wird. Er bekommt somit monatlich nur ca. 670 Euro.... Lt. Rentenversicherung ist das richtig. Hätte er den 1 Tag nicht gearbeitet wäre das Krankengeld als Grundlage genommen werden. Hat hier jemand Erfahrung? Danke und LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sa,

grundsätzlich ist nach § 14 SGB IV auch das nur an einem Tag erzielte Entgelt "Arbeitsentgelt". Bei diesem zuletzt vor Beginn der Rehabilitation bezogene Entgelt handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt, weil es für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wurde.

Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dennoch, dass Sie unter ausführlicher Darstellung der konkreten Gegebenheiten Ihren zuständigen Reha-Träger um Überprüfung der Entscheidung bitten.

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1 Antworten

Schorscham 30.06.2017 | 14:52
Deutsche Rentenversicherung
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