Hallo Zusammen,
der Bescheid über das Übergangsgeld meines Lebensgefährten hat und sehr verwundert.
Er macht seit 12.06. eine medizinische Reha (Sucht). War vorher krank geschrieben und hat Krankengeld erhalten. Er hat vorher noch einen Versuch gestartet eine Arbeit aufzunehmen und hat daher 1 Tag gearbeitet (bei einer Zeitarbeitsfirma...).
Das Gehalt diesen 1 Arbeitstages wurde jetzt von der Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld genutzt. Vor diesem 1 Arbeitstag hat er auch schon Krankengeld erhalten.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser 1 Tag als Grundlage genutzt wird.
Er bekommt somit monatlich nur ca. 670 Euro....
Lt. Rentenversicherung ist das richtig. Hätte er den 1 Tag nicht gearbeitet wäre das Krankengeld als Grundlage genommen werden.
Hat hier jemand Erfahrung?
Danke und LG