ich beziehe eine Unfallrente von 40%,habe aber mittlerweile beim versorgungsamt eine anerkennung von 60%,unbefristet,da andere erkrankungen dazu kamen,in einer tabelle (bundesrecht §31 bvg)habe ich nun gelesen,dass es einen grundfreibetrag bei 40% von 161 € gibt u. bei 60% von 275 €,welcher betrag wird betrag ist nun gütig,wenn es um die berechnung des grenzwertes geht bei zwei renten,der von 60% vom versorgungsamt,oder der von 40% von der bg,habe da unterschiedliche meinungen gehört,was sagen die experten,danke !
24.01.2007, 07:49
von
Jakob
24.01.2007, 08:09
von
???
Massgeblich bei der Anrechnung einer Unfallrente ist immer der %-Satz, den die BG festgestellt hat. Schließlich wird Ihre Rente ja auch aufgrund dieser 40% berechnet.
24.01.2007, 08:17
Experten-Antwort