Hallo zusammen,
dass die Grundrente auch bei niedrigem Entgelt wegen Teilzeitbeschäftigung gezahlt werden soll, war ja der monatelange Aufreger dieses Themas. Jetzt lese ich zufällig in der Grundrentenbroschüre der DRV (Stand 3/2020), dass Teilzeitbeschäftigung nicht aufgewertet wird. Stimmt das und wenn ja, in welcher Vorschrift steht das?
Vielen Dank!
Sollte die Regierung tatsächlich in letzter Sekunde nachgebessert und diese zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit beseitigt haben. wäre das nur zu begrüßen.
Teilzeitbeschäftigung ist in dem Sinne nicht abgespeichert im Versicherungskonto. Das würde bedeuten, man müsste wissen, wie viele Stunde Sie pro Woche oder pro Monat gearbeitet haben.
Aber es gibt einen anderen Stolperstein: Teilzeitjobs sind grundsätzlich eher schlecht bezahlt bzw. es gibt sie in schlecht bezahlten Branchen. Und in einer solchen Beschäftigung werden sie oftmals nicht über die 0,3 Entgeltpunkte pro Jahr im Durchschnitt hinauskommen. Das ist bei Mindestlohn Vollzeit, ungefähr. Diese Zeiten zählen zwar mit, um überhaupt einen Anspruch zu haben (35 Jahre Beitragszeiten aus Beschäftigung), aber werden selbst nicht aufgewertet.
Aufgewertet können nur Zeiten, in denen zwischen 0,3 und 0,8 EP verdient wurden, und das nur, wenn der Gesamtdurchschnitt in diesem Bereich liegt. Diese werden im Wert verdoppelt, aber max, auf 0,8 EP.
Bsp. 0,7 EP wird zu 0,8 EP
0,31 EP wird zu 0,62 EP
Ein Trugschluss ihres Sozialneids: Im Versicherungskonto finden sich (zum Glück) noch keine Angaben dazu, ob ein Job Vollzeit oder Teilzeit erfolgt, nur "Minijobs" werden gesondert ausgewiesen...^^