In den Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung – Abschlag 10,8%
Wie verhält es sich mit den fehlenden Pflichtbeitragszeiten in Bezug gesetzt zur – Grundrente - , die bis zur regulären Altersrente noch hätten erreichen werden können.
In den Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung – Abschlag 10,8%
Wie verhält es sich mit den fehlenden Pflichtbeitragszeiten in Bezug gesetzt zur – Grundrente - , die bis zur regulären Altersrente noch hätten erreichen werden können.
Hallo Behinderter,
ich verstehe die Frage so: Ist die Zurechnungszeit, also der für die Rente fiktiv verlängerte Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente, eine Grundrentenzeit?
Falls ich die Frage richtig erfasst habe, lautet die Antwort:
Nein, die Zurechnungszeiten zählen bei der Mindestversicherungszeit für die Grundrente nicht mit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wie verhält es sich mit den fehlenden Pflichtbeitragszeiten in Bezug gesetzt zur – Grundrente - , die bis zur regulären Altersrente noch hätten erreichen werden können.
Ich ergänze die Frage:
...oder die noch fehlenden möglichen/zusätzlichen Pflichtbeitragszeiten bei Verschiebung des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus?
Hätte hätte Fahrradkette ... ;-)
Ausführliche Info zur 'Grundrente' erhalten Sie hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html
Und ja, nur real vorliegende Versicherungszeiten zählen in den aufgezeigten Grenzen zu den Grundrentenzeiten.
Gruß
w.
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