Guten Tag Michaelfüroma,
seit Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch bei allen neuen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Bis Ende 2021 werden zunächst neben den Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern, die neu in Rente gehen, vorrangig die Ansprüche derjenigen geprüft, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter erhalten. Weiterhin ist vorgesehen, die Renten zu prüfen, die vor 1992 begonnen haben. Danach startet die Anspruchsprüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992. Diese soll Ende 2022 abgeschlossen sein. Auch hier werden jeweils die ältesten Jahrgänge zuerst geprüft.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung