Ich beziehe eine sehr kleine deutsche Rente (10 Jahre Versicherungszeit in D) und eine etwas grössere polnische Rente. Ich bin nicht deutschstämmig, habe also keine Bescheinigung nach dem BVFG. Ich habe meinen Wohnsitz in D.
Nach den Sozialversicherungsabkommen der EU sind die Pflichtbeitragszeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten gleichgestellt, ist das so korrekt? Können dann Versicherungszeiten in PL bei der Prüfung der Grundrentenzeiten mit herangezogen werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.