Hallo,
im Wohngeldgesetz wurde geregelt, dass das Wohngeld neu berechnet wird, wenn sich Änderungen aufgrund der Freibetragsregelungen im Grundrentengesetz ergeben. Dies setzt voraus, dass die Wohngeldstelle Kenntnis von Ihrem Anspruch hat. Daher sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Wohngeldstelle wenden. Ob Sie dabei Fristen zu beachten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung