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Experten-Antwort

Grundrente, Wohngeldfreibetrag, Nachzahlung, Antrag

von Quetschkommode15.02.2021 | 16:40
189 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Altersrentner und habe 35 Jahre Grundrentenzeiten voll. Deshalb entsteht auf Grund des Einkommensfreibetrags (min.100 € / max. 233 €) ab 1.1.2021 ein erstmaliger Wohngeldanspruch. Wird das daraus resultierende Wohngeld von Amts wegen irgendwann automatisch nachgezahlt, nachdem der Bescheid der Deutschen Rente vorliegt oder ist ein Antrag zwecks Fristwahrung erforderlich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

im Wohngeldgesetz wurde geregelt, dass das Wohngeld neu berechnet wird, wenn sich Änderungen aufgrund der Freibetragsregelungen im Grundrentengesetz ergeben. Dies setzt voraus, dass die Wohngeldstelle Kenntnis von Ihrem Anspruch hat. Daher sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Wohngeldstelle wenden. Ob Sie dabei Fristen zu beachten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 15.02.2021 | 16:45
Diese Frage beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Wohngeldbehörde.
Absurdam 15.02.2021 | 18:00
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
Quetschkommodeam 15.02.2021 | 18:39
Hier sind die Experten ! Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
Traurigam 15.02.2021 | 18:53
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
Hier sind die Experten ! Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
Vermutlich haben Sie Ihre eigene Frage nicht verstanden. Traurig.
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