Ich bin Altersrentner und habe 35 Jahre Grundrentenzeiten voll. Deshalb entsteht auf Grund des Einkommensfreibetrags (min.100 € / max. 233 €) ab 1.1.2021 ein erstmaliger Wohngeldanspruch.
Wird das daraus resultierende Wohngeld von Amts wegen irgendwann automatisch nachgezahlt, nachdem der Bescheid der Deutschen Rente vorliegt oder ist ein Antrag zwecks Fristwahrung erforderlich ?
15.02.2021, 16:45
von
Siehe hier
Diese Frage beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Wohngeldbehörde.
15.02.2021, 17:40
Experten-Antwort
Hallo, im Wohngeldgesetz wurde geregelt, dass das Wohngeld neu berechnet wird, wenn sich Änderungen aufgrund der Freibetragsregelungen im Grundrentengesetz ergeben. Dies setzt voraus, dass die Wohngeldstelle Kenntnis von Ihrem Anspruch hat. Daher sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Wohngeldstelle wenden. Ob Sie dabei Fristen zu beachten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
15.02.2021, 18:00
von
Absurd
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
15.02.2021, 18:39
von
Quetschkommode
Zitiert von: Absurd
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
Hier sind die Experten ! Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
15.02.2021, 18:53
von
Traurig
Zitiert von: Quetschkommode
Zitiert von: Absurd
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
Hier sind die Experten ! Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
Vermutlich haben Sie Ihre eigene Frage nicht verstanden. Traurig.