Kann evtl. ein späterer Anspruch auf Grundrente entstehen, wenn ein Rentner, der zu Rentenbeginn, egal ob jetzt vorgezogen oder zur Regelaltersgrenze, weiterhin arbeitet?
Also z.B. ein Rentner oder viel öfter wahrscheinlich Rentnerinnen, die die Grundrentenzeiten erst mit z.B. 75 Jahren zusammenhätten, nachdem sie neben der Rente noch ein paar Jahre einen Minijob ausgeübt haben.
Ist es möglich, dadurch also später noch einen Grundrentenanspruch zu erwerben?
Und wie sieht die Berechnung aus bei Grenzfällen, wo z.B. zu Rentenbeginn die 33 Jahre vorhanden sind, wo ein theoretischer Grundrentenanspruch beginnt, aber nach zwei Jahren Rentenbezug und gleichzeitig ausgeübtem Minijob hat man dann doch noch die 35 Jahre zusammen?
Und wie sieht es hinsichtlich des Freibetrags im "Alters-Hartz-IV" aus?