Hallo Interessent,
bei einer Altersrente zählen nur solche Zeiten als Grundrentenzeiten, die vor dem Rentenbeginn liegen. Sie können also durch eine Beschäftigung neben der Altersrente für diese Rente keine weiteren Grundrentenzeiten und damit auch keinen "Grundrentenanspruch" mehr erwerben.
Nur wenn der Anspruch auf Altersrente wegfällt (zum Beispiel aufgrund zu hohen Hinzuverdienstes) können versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten, die während der Altersrente zurückgelegt wurden, bei einer späteren Rente (z. B. erneuten Altersrente) als Grundrentenzeiten berücksichtigt.
Ebenso können Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung neben einer Altersrente bei einer späteren Hinterbliebenenrente als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden.
Bezüglich des Freibetrags bei der Grundsicherung können wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, da es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung