Bekommen Bezieher einer vollen EM-Rente, die im Rahmen des Hinzuverdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, Leistungen der medizinischen/beruflichen Rehabilition von der Rentenversicherung, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und damit RV-Beiträge entrichten zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Detlef