Hallo Detlef,
Vorausstzung für die Gewährung einer Reha durch die Rentenversicherung ist u.a., dass (wenn die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert ist) die Erwerbsfähigkeit durch die Reha wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder eine wesentlich Verschlechterung durch die Reha abgewendet werden kann. Dies kann aber nur durch den soialnedizinischen Dienst festgestellt werden. Also einfach einen Antrag stellen und auf die Entscheidung warten.