Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Grundsatzfragen Rentenberechnung

von RenateH24.10.2011 | 14:57
2048 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mich beschäftigen folgende Fragen: Weshalb wird bei der Berechnung einer EM Rente die Zurechnungszeit lediglich bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet? Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich. Müsste denn nicht richtigerweise bis zur Regelaltersrente hochgerechnet werden? Weshalb werden für Altfälle vor 1992 Kindererziehungszeiten mit nur 1 Jahr je Kind berücksichtigt, danach jedoch mit 3 Jahren? Müssen sich die Altfälle mit dieser Ungleichbehandlung abfinden oder kann hiergegen angegangen werden?

10 Antworten

öhaam 24.10.2011 | 16:19
Für beide Fälle gilt: das hat der Gesetzgeber so geregelt, die DRV führt nur das geltende Recht aus! Nach geltendem Recht kann eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bis Jahrgang 1951 schon ab dem 60.Lj. in Anspruch genommen werden - somit orientiert sich die Zurechungszeit an dem frühest möglichen Beginn einer Altersrente - sonst würde jeder versuchen statt einer Altersrente eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, weil dann fiktive Beitragszeiten bis zum 65. + x Lebensjahr gut geschrieben würden; und: wie viele Menschen arbeiten denn heute bis zur Regelaltersrente...? Vor 1986 gab es für Kindererziehung in der Rentenversicherung eigentlich gar nichts - ab 01.01.1986 wurde für ALLE ab 1921 geborenen Kindererziehenden rückwirkend die KEZ eingeführt - das waren auf die Schnelle mal ein paar Millionen Mark an versicherungsfremden Leistungen. Die drei Jahre ab 1992 sind ein weiteres Entgegenkommen aller Steuerzahler an die Kinder Erziehenden...! (in der Hoffnung, dass diese Kinder einmal Beitragszahler werden - Umlagesystem/Generationenvertrag!) Natürlich können Sie Klage erheben und eine Grundsatzentscheidung des BVerfG erwirken - nur was dabei rauskommt...?!
-/-am 24.10.2011 | 16:57
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hat BVerfG beides als verfassungsmäßig bestätigt. Vielleicht weiß der Experte die passenden Aktenzeichen?
Askeraam 24.10.2011 | 17:38
Ich kenne mich da leider zu wenig aus. Ich bin Italiener.....apropos Italien, habt ihr gelesen Berlusconi will dass die Leute erst ab 65 in Rente dürfen? wie findet ihr das?
Köstritzeram 24.10.2011 | 18:46
Das Bundesverfassungsgericht - genau so wie das Bundessozialgericht - macht immer das, was Merkel uod Konsorten möchte, die Rentenkasse muß geschont werden. Dafür spricht auch, daß 3 Jahre Kindererziehungszeiten verfassungsgemäß sind, obwohl das versicherungsfremde Leistungen sind. Man könnte sich die ganze Juristen-Heuchler-Organisation sparen und mit diesem eingesparten Geld die Sozialkassen stärken.
B´sonam 25.10.2011 | 12:38
Da fällt mir spontan ein Zitat eines großen Philosophen ein : "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz." ;-)
Star Trekam 25.10.2011 | 19:48
Zitat von öha anzeigen
Für beide Fälle gilt: das hat der Gesetzgeber so geregelt, die DRV führt nur das geltende Recht aus! Das ist leider definitiv falsch! Als das Bundessozialgericht in Kassel entschied, daß der Abschlag bei EM-Renten verfassungswidrig ist, hat sich die DRV selbst entschieden geweigert, dies Entscheidung generall anzuwenden und argumentiert, das betrifft nur den entschiedenen Fall. Das Bundessozialgericht hätte diese Entscheidung ohne weiteres auch auf andere Fälle anwenden können, ohne daß jemand da hätte reinreden können. Vielmehr hat das Bundessozialgericht es dann hingekriegt, den zuständigen Richter in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen und mit allerlei Trickserei dieses Urteil dann aufzuheben.
RenateHam 25.10.2011 | 20:38
Nun, es wäre schon interessant, auch konkrete Antworten des Experten auf meine Fragen zu lesen. Vielleicht meldet er sich ja doch noch zu Wort...?
KSCam 27.10.2011 | 16:32
Liebe RenateH, Welche Antwort zu Ihren Fragen erwarten Sie denn von den Experten, die ja allesamt Mitarbeiter der DRV sind. Sollen die Ihnen die Gesetzesbegründung heraussuchen mit denen unsere Parlamente vor über 25 Jahren die Kindererziehungszeit (1 Jahr) und vor 20 Jahren (3Jahre ab 1992) vor ihrer Entscheidung begründet haben. Sorry, diese Rechtslage ist inzwischen "durch". Und wenn Sie es für gerecht halten, dass es die Zurechnungszeit bis (demnächst) 67 gibt, dass also ein 35 jähriger, der erwerbsgemindert ist, nicht nur 25 "Rentenjahre geschenkt" bekommt, sondern "32 Jahre als Geschenk" erhalten sollte, wenden Sie sich doch bitte an die Politiker Ihres Wahlkreises. Die können versuchen solche Vorschläge in Gesetze zu packen und im Parlament mehrheitsfähig zu machen. Und wenn das dann so im Gesetz steht, erhalten die Menschen meinetwegen auch eine Zurechnungszeit bis 67 oder es kriegen alle Chinesen eine deutsche Rente.... Wie öha bereits erwähnte: die DRV macht nicht das Gesetz!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026