In Ihrem Beitrag zur Grundsicherung vom 19.3.2007 geben Sie folgendes Beispiel:
Beispiel: Gerda M. ist 65 Jahre alt und hat einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen G. Sie lebt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Nordrhein-Westfalen, ihre Miete beträgt monatlich 285 Euro, dazu kommen Heizkosten von 35 Euro und Nebenkosten von 50 Euro. Gerda M. erhält eine Witwenrente von monatlich 325 Euro (netto). Ihre Tochter verdient 30.000 Euro im Jahr, was aber für die Bemessung der Grundsicherung keine Bedeutung hat. Für ihren tatsächlichen Lebensbedarf fehlen Gerda M. 448,65 Euro. Genau diesen Betrag erhält sie auch als Grundsicherung.
Bedeutet das, dass der Einkommenhöchstbetrag angehoben wurde? Anspruch auf Grundsicherung besteht dann, wenn das monatliche Einkommen unter 705,51 Euro liegt.
Oder wie haben Sie die Grundsicherungsleistung in diesem Beispiel ermittelt?