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Experten-Antwort

Grundsicherung

von Markus13.11.2014 | 15:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich schreibe gegenwärtig an meiner MA-Thesis, welche sich auch mit dem Niedriglohnbereich beschäftigt. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob es eine Durchschnittseinkommenshöhe gibt, ab der man davon ausgehen kann, Grundsicherung im Alter zu erhalten. Umgekehrt: Wieviel muss ich nach heutigem Stand im Durchschnitt verdienen, um NICHT die Grundsicherung im Alter zu erhalten. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Frage plausibel und überhaupt sinnvoll ist. Wäre dies nicht der Fall, könnte das auch schon eine Antwort sein. Vielen Dank Markus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

ja wie mein Vorredner bereits sagt, lässt sich dies nicht pauschal beantworten.

Ich habe Ihnen als Link eine Broschüre der DRV zum Thema Grundsicherung beigefügt:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html

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18 Antworten

Martinam 13.11.2014 | 16:04
Das kann man pauschal leider nicht sagen. Die Grundsicherungsämter rechnen für jeden Antragsteller individuell den Bedarf aus und entscheiden dann, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht. Das kann z.B. mit der Miete, Strom- und Öl/Gas-Kosten etc. zusammen hängen. Man kann auch bei 650 Euro Nettorente nicht bedürftig sein, obwohl das nicht gerade viel ist...
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 13.11.2014 | 16:37
Der Unterschied besteht nicht nur durch unterschiedliche Mietpreise in den einzelnen Städten, dies drückt ja auch oft der Mietspiegel aus. Auch die Wohnungsgröße spielt eine Rolle, es werden für eine Einzelperson weniger qm, als beim Ehepaar ohne und Mit Kinder zugestanden. Einheitlich aber der Regelsatz, geltend für alle Städte , hierzu Rechenbeispiele: 391 Regelsatz Alleinstehend 350 Miete 80 Heizung ------ 821 Bedarfsfeststellung, angenommen 700 Nettorente ----- 121 Grundsicherung -------------------------------------------------------------- 352 Regelsatz ( 90% aus 391) 352 dto. Ehefrau ----- 704 größere Wohnung, da 2 Personen 430 Miete 80 Heizung ------- 1214 Bedrafsfeststellung 1100 Nettorente/Renten ------- 114 Anspruch auf Grundsicherung Entsprechend größer die Wohnung bei 3 Kindern. hinzu kommen in unterschiedlicher Höhe , plus Kinderzuschläge minus ausgezahltes monatliches Kindergeld, dies wird oft verschwiegen. MfG.
Herz1952am 13.11.2014 | 16:50
Hallo Markus, z.Zt. wird für den "Grundbedarf", also Essen, Bekleidung, Hygiene, Arzneikosten, S T R O M , Erhitzung des Warmwassers, Besuch kultureller Veranstaltungen, Verkehr etc. 391,-- € angesetzt. Hinzu kommen noch die Miet- und Mietnebenkosten (z.B. Umlagen für Kaminkehrer), die sog. Bruttomiete zuzüglich Heizkosten. Umlagen für Müllentsorgung sind, soweit ich weis, mit dem Grundbedarf von 391,-- € zu decken. Auch Arzneimittel, die nicht verschreibungs-(fähig) sind, also nur auf Privatrezept, wie Salben, aus der GKV-Verordnung herausfallende Schmerzmittel, sind aus diesem Bedarf heraus zu decken. Diese wären lt. einem Richterbeschluss aufgrund der Freigabe billiger als vorher. Dies stimmt aber (leider) nicht, weil diese Arzneimittelhersteller meist nicht konkurrieren, sondern ihre Monopolstellung ausnutzen. Die Zusammensetzung des Grundbedarfs entnehmen Sie am besten aus "Wiki...". Viel Erfolg für Ihre Arbeit. Herz1952 Übersteigen diese Beträge das (Netto)-Einkommen, gibt es die Grundsicherung im Alter bzw. bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer.
Herz1952am 13.11.2014 | 17:00
Hallo Markus, "unser" Schiko war wieder mal fleißiger und schneller als ich. Aber beides zusammen und Wiki, ergibt für Sie hoffentlich ein "Summa cum laude"), oder wie das heißt. Herz1952
Eumelam 13.11.2014 | 17:26
Vielleicht noch als Ergänzung.... Um derzeit einen Rentenpunkt zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer ein jährliches Einkommen von knapp 35.000 Euro haben. Ein Rentenpunkt sind derzeit 28,61 Euro wert. Als einfaches Rechenbeispiel. Ein Arbeitnehmer müsste also ca. 26 Jahre diesen Verdienst haben, um auf eine Brutto (!!!)rente von ca. 770 Euro zu kommen. Gerade im Niedriglohnsektor ist so ein Verdienst illusorisch....
Markusam 13.11.2014 | 17:11
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die schnellen, hilfreichen und netten Antworten. Dachte meine Frage sei absolut "unqualifiziert", habe mich jedoch mit dem Thema gRV eher sozialpolitisch befasst (Reformdruck usw.). Mit den Antworten kann ich auf jeden Fall was anfangen, haben mir viele Denkrichtungen aufgezeigt und ein Gefühl für die Thematik vermittelt (z.B. individuelle Bedarfsermittlung). Für Interessierte: Ich befasse mich mit Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung und habe in diesem Zusammenhang u.a. Beschäftigte mit Niedriglohn als Problemgruppe (drohende Altersarmut) identifiziert. Überlege jetzt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesetzlichen Fördermöglichkeiten, welchen Nutzen eine "durchschnittliche" bAV für Beschäftigte mit Niedriglohn hat. Dazu gehörte natürlich auch, dass entsprechende Alterseinkommen auf eine etwaige Grundsicherung angerechnet werden. Vielen Dank, euer Forum funktioniert super Markus
Schießl Konradam 13.11.2014 | 17:47
Kleine Ergänzung, Herr Eumel. 34857-vorläufig Du.Verdienst 2014 und bis 30.6.2015 1 EP. Demnach, 28,61 x 26 Jahre 743,86 Bruttorente, minus 10,25% Kr./PflV. 76,25 Euro 667,61 als Größe für die Bedarfsermittlung Grundsicherung. MfG.
W*lfgangam 13.11.2014 | 21:12
Hallo Experte/in, nun bin ich aber etwas enttäuscht. Ab welcher pauschalen Summe/Regelaltersrente/Einzellperson legt die DRV dem Bescheid die Grundsicherungsvordrucke nebst Info dazu bei? Dass das keinen Rückschluss auf die individuelle Situation/Anspruch zulässt, ist klar - es war ja auch nur diese pauschale Äußerung "kann die DRV nicht" ...warum macht sie es dann 'pauschal' trotzdem? ;-) Der nächste/wissenderer Experte hat morgen früh den aktuelle Grenzwert dazu ermittelt (730 ?). Von Markus:"Überlege jetzt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesetzlichen Fördermöglichkeiten, welchen Nutzen eine "durchschnittliche" bAV für Beschäftigte mit Niedriglohn hat." Im Hinblick auf Grundsicherung: völlige Geldverschwendung. Nicht nur dass das eigene Einkommen in dieser prekären Lage weiter geschmälert wird, sondern auch bAV auf die Grundsicherung angerechnet wird, ist diese 'Riester-Sache' nur ein kassierende/verblödende Maschmeiermasche ...nicht umsonst werden die Rufe laut (lauter?), hier im Rahmen der Grundsicherung 'Freibeträge' auch für solche Alterseinkünfte zu schaffen - dazu ist regierende Politik bisher taub auf beiden Ohren. Gruß w.
aus dem Beitrittsgebietam 13.11.2014 | 21:48
Ja und jeden Tag bin ich aufs Neue erstaunt, dass manche selbsternannten Experten nur den aktuellen Wert eines Entgeltpunktes in Höhe von 28,61 € zitieren und hochwissenschaftliche Berechnungen aufstellen. Schon nmal daran gedacht, dass im Beitrittsgebiet ein anderen Wert zum Ansatz gebracht wird. Man sollte dann vielleicht die Definitionen bzw. das Rechenschema etwas erweitern bzw. präzisieren. ODER ?! gibt es ein Forum "Ihre Vorsoge " speziell für das Beitrittsgebiet ? Dann bitten "WIR" Beitragszahler aus dem Beitrittsgebiet um den Link zum Forum.
W*lfgangam 13.11.2014 | 22:23
...hier ist er: http://www.internet-ende.com/ ...aber nicht weitersagen ;-) Gruß w.
Matze72am 14.11.2014 | 10:12
In den Rentenbescheiden gibt es einen Textbaustein an den Leistungsbezieher über den Hinweis, dass ggf. ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen könnte (zzgl. der Adresse des örtlich zuständigen Trägers + Antragsformulare). Dieser Baustein wird seit 01.01.2005 immer dann 'aktiviert', wenn die Rentenhöhe nicht das 27fache des aktuellen Rentenwertes überschreitet.
Reine Mathematikam 14.11.2014 | 12:56
Hallo, ich nehme mal das oben aufgeführt Grundsicherungsniveau von bei 891EUR als Basis. Die NETTO-Rente müsste darüber liegen, dass keine Grundsicherung gezahlt/beantragt werden müsste. Das heißt, es müsste eine BRUTTO-Rente von 993EUR erreicht werden, denn von dieser geht ja noch ca. 10,25% für Kranken- und Pflegeversicherung ab (je nachdem, ob man Kinder hat). Um eine Rente von 993EUR zu erreichen, benötigt man insgesamt knapp 35 Entgeltpunkte, da ein EP aktuell 28,61EUR wert ist (34,7*28,61EUR=993EUR). Eine Person, die im Laufe Ihres Lebens also genau 34,7Entgeltpunkte erreicht hat, erhält eine Rente auf Niveau der Grundsicherung. Dies wäre z.B. der Fall, wenn diese Person vom 15. bis 65. Lebensjahr einem sehr schlecht bezahlten Job arbeitet; dies wäre z.B. bei einem Jahresgehalt von aktuell ca. 24.500EUR der Fall. Es könnte aber auch sein, dass eine Person nur 35 Jahre ein Durchschnittliches Gehalt verdient und damit einen EP pro Jahr und den Rest der Zeit arbeitslos oder wegen der Kinder zu Hause ist.... Kurz: Wer im Laufe seines Lebens weniger als 35 Entgeltpunkte "erwirtschaftet" und keine weiteren Einnahmen (Miete o.ä.) hat, wird Grundsicherung beantragen müssen.
Schießl Konradam 14.11.2014 | 16:06
Die Beschwerde" von aus dem Beitragsgebiet" ist ungerecht. Die Berechnungen sind auch nicht hoch wissenschaftlich, die Grundrechenarten genügen als Voraussetzung. Im Gegensatz zu 28,61 Rentenwert(RW) in West, gilt derzeit 26,39 RW. in Ost. Ein EP. ergibt sich bei 34857 Durch- schnittsverdienst West. Der Ostwert 26,39 erfährt zu recht eine Hochwer- tung der Verdienste, die ja leider ge- ringer sind als in West. Dies wird auch noch eine Zeitlang so bleiben. Hochwertung derzeit 1.1873 ergibt aus 34857 Euro fiktiv 41385. Als Rente 26,39 :34857 x 41385 =31,33 RW. Ost, damit höher als 28,61 in West , so schreibt die Bildzeitung am 13.11. 2014. Tatsache aber ist, Euro 29.358 tatsäch- licher Verdienst , hochgewertet mit 1.1873 sind 34857 Euro fiktiv. 34857 Verdienst: 34857 Du,Verdienst sind 1 EP. Ost und 26,39 Rentenwert. Kommt die Angleichung West/Ost Renten, fällt die Hochwertung weg, 28,61 : 34857 x 29358 24,09 Rentenwert. Natürlich , verdient jemand drüben nach Angleichung auch 34857 der RW. wie hier. Euro 28,61. So sehe ich dies als Laie, der nur die Grundrechenarten beherrscht. Kann dies jemand nicht verstehen,liegt dies an mir, Großkotz und Andere meinen ich sei verwirrt. MfG. Angleichung
Schießl Konradam 14.11.2014 | 16:13
Reine Mathematik vergisst dabei,wohnt Jemand im Einfamilienhaus,entfällt nicht nur Mieteinnahme. sondern auch die Erstattung der Mietkosten. MfG.
Markusam 14.11.2014 | 16:41
Hallo zusammen, jetzt habe ich ja etwas losgestreten.. Mir hat eigentlich die (als nur grob bezeichnete) Überschlagsrechnung dafür gereicht, um einen Eindruck von den Rentenansprüchen im unteren Lohnsegment zu bekommen. Man kann also davon ausgehen, dass ein Beschäftigter, der in seinem gesamten Erwerbsleben im Niedriglohnbereich verdient hat (aktuelle Bruttolohngrenze = bis 10.36€/ Stunde bzw. bis ca. 1650€/ Monat = 19800€/ Jahr), eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit hat, auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Grundsicherung stellt in diesem Zusammenhang einen von mehreren (allesamt ) unscharfen und diskussionswürdigen Indikatoren zur Bemessung von Altersarmut (ebenfalls ein unscharfer Begriff) dar. In Bezug auf die Sinnhaftigkeit von bAV muss allerdings nicht nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Riester-Förderung gesehen werden, sondern u.a. auch die Entgeltumwandlung/ nachgelagerte Besteuerung diskutiert werden. Unterm Strich ergibt sich (unwissenschaftlich verkürzt gesagt) als Ergebnis , dass vor dem Hintergrund der Ansprüche an die gRV (Niveau weiter sinkend), zwar besonders für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen zusätzliche AV notwendig, aber aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung bislang nicht lohnenswert ist. Hinzu kommen (für Beschäftigte, die Rentenansprüche knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwerben) die steigende nachgelagerte Besteuerung und Sozialabgaben (u.a. volle Beiträge GKV) in der Nacherwerbsphase. Vielen lieben Dank für eure intensive und aufschlussreiche Diskussion und schönes Wochenende, Markus
W*lfgangam 14.11.2014 | 19:11
Richtigstellung: Auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie haben Anspruch auf 'Wohngeld', nennt sich nur Lastenzuschuss. http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__1.html Gruß w.
Schießl Konradam 14.11.2014 | 22:42
Amtsbekannt, Wohngeld und Lastenzuschuss ist keine Grund- sicherung. Es ging bei der Bedarfsfeststellung da- rum, Miete wird nicht vergütet, da keine anfällt.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 15.11.2014 | 16:54
Schon einmalig. Mietzuschuss oder Lasten- beihilfe als Indikator für höhere Grundsicherung zu erwähnen. Mit den erwähnten Wohltaten"Mietzuschuss oder Lastenbeihilfe"wird doch die Aussicht auf Grund- sicherung noch schlechter, da ja die Übernahme der Mietkosten entfällt, man zahlt ja im eigenen Haus keine Miete an sich selber. Mein Gott Walter, oder so! Nun ja, der frühere Arbeitsminister in NRW erklärte ja auch in einer Talkschau" Seit es die Grundsicherung gibt, erhält m eine Schwiegermutter eine höhere Rente" Unsere Abgeordnete sprach sogar von einer Grundrente, statt von Grundsicherung. MfG.
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