Hallo Karl-Heinz,
aus der Fragestellung entnehme ich, dass Sie keine Erwerbsminderung mehr beziehen !
Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz werden erbracht, wenn eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt bzw. für Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Nach dem die Grundsicherungsleistung nicht vom Rentenversicherungsträger erbracht wird, können wir bezüglich des Hinzuverdienstes (WFB) keine Aussage treffen. Wir bitten Sie sich an den zuständigen Leistungsträger ( Landratsamt, Sozialamt ) zu wenden.