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grundsicherung

von karl-heinz09.07.2008 | 09:52
1127 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum! Ich war bisher für drei Jahre Em-Rentner und muss nun Grundsicherung beantragen. Ist es richtig dass ich zu meiner Grundsicherung in einer WfB hinzuverdienen darf und wenn ja wieviel? Vielen Dank für Ihre Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karl-Heinz,

aus der Fragestellung entnehme ich, dass Sie keine Erwerbsminderung mehr beziehen !

Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz werden erbracht, wenn eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt bzw. für Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Nach dem die Grundsicherungsleistung nicht vom Rentenversicherungsträger erbracht wird, können wir bezüglich des Hinzuverdienstes (WFB) keine Aussage treffen. Wir bitten Sie sich an den zuständigen Leistungsträger ( Landratsamt, Sozialamt ) zu wenden.

1 Antworten

Batrixam 09.07.2008 | 11:52
Warum müssen Sie nun Grundsicherung beantragen? Sind Sie kein EM-Rentner mehr? Grundsicherung gibt es nur für auf Dauer voll erwerbsgeminderte Personen. Ansonsten ist ggf. das Sozialamt zuständig. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zählt das Einkommen aus einer Beschäftigung in einer WfB (Taschengeld) nicht als anzurechnendes Einkommen. Wie das bei einer Leistung vom Sozialamt aussieht, kann ich leider nicht sagen...
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