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Grundsicherung

von Alex29.06.2007 | 20:30
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12 Antworten

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Bitte um Info... Meine Oma, 85 Jahre, verfügt über eine monatlich Rente in Höhe von 455,65€, dazu die Rente von ihrem verstorbenen Mann in Höhe von 437,78€. Ihre Mietkosten betragen mit Heizung ca 350€. Kann mir jemand sagen, ob sie Grundsicherungsanspruch hat? Wird die Rente ihres toten Mannes auch mit berücksichtigt? Bitte um Antworten. Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Zahlenbeispiel von "Schiko" ist nichts hinzuzufügen.

11 Antworten

Kurtam 29.06.2007 | 22:18
nein ja
Schiko.am 29.06.2007 | 23:01
Ja nein, hilft hier nicht weiter, sehe dies so, hart aber wahr. 345,00 Regelsatz 300,00 Miete 060,00 Heizkosten ---------- 705,00 Bedarf. Dem stehen gegenüber 455,65 und 437,78, insgesamt 893,43 Zwei Nettorenten ---------- 188,43 Überschuss, selbst wenn noch zusätzliche beträge berück- sichtigung finden, leider keine grundsicherung. MfG.
Amadéam 30.06.2007 | 11:48
Hier noch einige Informationen zur Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/soziales/… Die bisherigen user haben noch "unterschlagen", dass auch bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden dürfen, die sich bei einer Alleinstehenden so um ca. 2.600 EURO belaufen. Im übrigen sind die Regelsätze zum 01.07.2007 um rund ½ % angehoben worden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch weiterhin kein Anspruch auf GruSi besteht.
Amadéam 30.06.2007 | 11:50
Hallo Schiko, "altes Haus", schön, dass Sie ein Rechenbeispiel geliefert haben. Ab 01.07.07 hübsch daran denken, dass die Regelsätze aufgrund der Rentenanpassung "üppig" um den selben Prozentsatz erhöht worden sind. Ein schönes Wochenende und einen gesegneten Sonntag wünscht Ihnen Amadé
Schiko.am 30.06.2007 | 13:15
Gott zum Gruss, Amade. Da haben sie aber recht. Nun ich dachte mir dafür steht der satz: "selb st wenn noch zusätzliche beträge berücksichtigung finden" Ergo, aber erst ab morgen, 347 regelsätz, 208 statt 207 kind-14 jahre, über 14 jahre 278 statt 276. Dies kann man aber auch als ausrede werten, dies stört mich nicht. Könnte ja auch sein, die ab 1.7.07 geltende rentenerhöhung von immer- hin 0,54 % für beide renten ist auch noch zu berücksichtigen. Lese soeben den nachschlag. Und sind 2.600 oder m ehr im strumpf unter dem bett. fällt nicht an, ein zusatz- fett. Schönes Wetter! MfG.
BLÖDMANNam 30.06.2007 | 17:12
@ Kleinrentner was posten Sie denn hier für einen Diarrhoe? Frust? Langeweile? m.f.g.
Kleinrentneram 30.06.2007 | 15:33
Grundsicherungsleistungen sind für diejenigen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Und mit fast 900 € Renteneinkommen ist ihre Oma wohl ganz bestimmt nicht bedürftig. Meine Rente beträgt nur 650 € und ich muss auch zusehen wie ich klarkomme - ebenfalls OHNE ergänzende Sozialhilfe ! Verhungern muss ihre Oma jedenfalls nicht ! Eine Aldi-Kassiererin muss für 900 € monatlich, (sofern sie die überhaupt bekommt !), hart schuften. Und dann soll sie von ihren Steuergeldern auch noch die Grundsicherung Ihrer Oma finanzieren ?
Kleinrentneram 30.06.2007 | 15:50
Im übrigen müsste sich Ihre Oma zunächst eine günstigere Wohnung suchen, da 350 € Warmmiete für eine Alleinstehende ganz bestimmt nicht mehr als angemessen gilt. In meiner Region wäre eine Kaltmiete von gerade mal 150 € angemessen !
dildoam 30.06.2007 | 18:12
es wird immer nur von den ALTEN versucht, den Staat auszusaugen damit sie für die ENKEL sparen können... ?-?-!-! = steht für ARSCHLOCH... immer wieder Sonntags oder auch Samstag kommt die..... dildo
...am 30.06.2007 | 18:04
Sehr geehrter Herr "Blödmann", Ihr "Beitrag" ist für den Fragesteller weder informativ noch hilfreich. Anstatt andere Forumsteilnehmer anzupöbeln, sollten Sie sich besser eine Beschäftigung suchen, die Ihren geistigen Fähigkeiten gerecht wird. (Wie wäre es z.B. mit Verstecken spielen ?) MfG
Rosannaam 01.07.2007 | 03:11
Sie scheinen Ihren Namen zu Recht zu tragen !
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