Weiterhin wird bei einer entsprechend niedrigen Rentenhöhe etwas weiter hinten im Bescheid auch ein Zusatz aufgeführt, der über die Möglicheiten der Grundsicherung informiert und die Stelle, die für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages zuständig ist, benennt. Weiterhin wird im Rentenbescheid selbst der zugehörige Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung angedruckt. Weitere Informationen hierzu erteilen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger.