Die Grundsicherung kann Ihnen vor allem dann bewilligt werden, wenn Sie ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht. Die Grundsicherung soll
- Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (z.B. bei Behinderung) und
- Hilfe in Sonderfällen abdecken.
Die Grundsicherung ist keine Rente. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt.
Der Träger der Rentenversicherung kennt die Höhe der Kosten Ihres tatsächlich notwendigen Lebensunterhaltes nicht. Deshalb enthalten die Rentenbescheide grundsätzlich einen Hinweis auf die Grundsicherung. Ein ausführlicherer Hinweis unter Beifügung von Antragsunterlagen erfolgt in Fällen, in denen die Rente einen bestimmten Betrag nicht erreicht. Auch in diesen Fällen ist noch nicht festgestellt, dass Bedürftigkeit vorliegt, es könnte ja sein, dass andere Einkommen, z.B. bei Selbständigen eine Privatrente, den Lebensabend absichern. Eine Antragstellung sollte nur erfolgen, wenn man sich für bedürftig hält.