Guten Tag, wird die Grundsicherung gekürzt durch die Erhöhung meiner Erwerbsminderungsrente?
Zur Jahresmitte steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner, die ihre Bezüge mit Grundsicherung aufstocken müssen, ist der Juli jedoch ein Sparmonat. Grund dafür sind die unterschiedlichen Auszahlungsmodi. Während die Grundsicherung bereits am Anfang eines Monats überwiesen wird, kommt die Rente erst am Monatsende auf das Konto. Die Einnahmen werden jedoch nach dem Zuflussprinzip grundsätzlich in dem Monat angerechnet, in dem sie auch ausbezahlt werden.
Dadurch kommt es zu folgender Situation: Die anstehende Rentenerhöhung wird bereits Anfang Juli von der Grundsicherung abgezogen, während es die höhere Rente erst Ende Juli gibt. Es entsteht also ein Fehlbetrag, der im Laufe des Jahres nicht mehr ausgeglichen wird. Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung benötigen, müssen im Juli mit weniger Geld auskommen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/85097/grundsicherungsempfaenger_haben_im_juli_weniger_geld