Gibt es einen Grenzwert, bis zu dem Grundsicherung nach SGB XII gezahlt wird? Oder hängt die Grundsicherung vom individuellen Bedarf ab?
Hallo Peter Podschuß,
es wird auf die individuelle Einkommens-/Vermögenssituation abgestimmt.
Lese dir mal das hier durch:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_CBF38821571A793056E20FE056BA3F76/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/FAQ/grundsicherung/grundsicherung__index.html
Es gibt eine Faustregel: Wenn Ihr Einkommen unter 700,-- € liegt, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist selbstverständlich Ihr zuständiges Sozialamt. Da im besonderen Grundsicherungsrecht - wie im übrigen Sozialhilferecht - viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen (zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen?, ...), ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Behörde zu erkundigen, die für die Leistungsgewährung und -erbringung zuständig ist.