Grundsicherung

von
frechdachs60

Bin mit 60 J. wegen Schwerbehinderung " G " auf Rente gegangen . Habe ich auch mit 60 J. Anspruch auf Grundsicherung und wie setzt sich diese zusammen ??

von
???

Grundsicherung gibt es ab dem 65. Lebensjahr oder bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung auf Dauer (ich denke ohne Berücksichtigung des Arbeitsmarktes). Von der Leistung ähnelt es der Sozialhilfe. Es wird z.B. eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen. Vorteil ist, dass die Einkommensgrenzen für die Kinder der Antragssteller so hoch sind, dass eine Zahlungspflicht so gut wie nie entsteht.

von
dirk

Ob Sie Leistungen erhalten, hängt von Ihrem Einkommen ab:
Es werden bei alg 2; Sozialhilge oder Grundsicherung berechnet:

Regelsatz 345,-- EUR
Zuschlag "g" 17% = 58,64
Nur bei GRS 15% = 51,75
(ev. Kosten für Krankenkost)

Kosten der Unterkunft incl. Wasser, Heizung etc , Strom aber nicht
Sollte Ihr Einkommen unterhalb der Summe dieser Beträge liegen, erhalten Sie Leistungen aiuf Antrag.
Sollten Sie gemeinsam mit Kindern oder Partner leben, werden diese mit in die Rechnung, mit geänderten Regelsätzen einbezogen.

von
Antonius

Seit dem 01.07.2007 beträgt der Regelsatz 347 €. Und die Kosten der Unterkunft werden nur in ANGEMESSENER Höhe berücksichtigt.

MfG

von
dirk

Antonius hat Recht 347 Euro - nur das erlaubt auch kein Leben in Saus und Braus.
Wegen der enormen Preiserhöhungen besonders der Lebensmittel im preiswerten Bereich ist eine Regelsatzerhöhung zu erwarten.

Wegen der Kosten der Unterkunft, die lassen Sie sich nicht so einfach angeben: die Angemessenheit richtet sich nach dem Ermessen Ihrer Gemeinde. Sie orientiert sich an dem Mietspiegel, dem Vorhandensein preiswerten Wohnraumes und vielem mehr. Hier ist auch Widerspruch zur entscheidung Ihrer Gemeinde möglich. Da Sie Merkzeichen "G" haben, ergeben sich wieder Zuschläge zur maximal anrechenbaren Miete, die sich aus der Artt ihrer Behinderung ergeben und geltend gemacht werden müssen, so Ausstattungsmerkmale wie Fahrstuhl bis hin zu behindertengerechten Wohnraum. Nutzen Sie die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung können Sie in bestimmten Fällen auch die Kosten eine Parkplatzes in die KDU einbeziehen.

Wenn Ihr Einkommen so in etwa den aufgezeigten Grenzen entspricht lohnt eine Antragsstellung auf jeden Fall.

von
Kurt

ein ganz wesentlicher Punkt wurde bisher in all den Antworten vergessen.
Im Gegensatz zu ALG2 (Hartz IV), dürfen sie keine Ersparnisse haben (maximal ca 2300€). Bevor sie Grundsicherung erhalten müssen die Ersparnisse aufgeraucht werden

von
GUUUUT

Mensch Kurt, darf ichs auch versaufen ? Rauchen iss soo schädlich

-----grins

von
Kurt

aufgrund meines Tippfehlers habe ich eine solche Bemerkung erwartet. Aber es ist egal ob sie das Geld "verrauchen", "versaufen"oder auf andere Art und Weise "v e r b r a u c h e n", es darf nicht mehr als der Freibetrag vorhanden sein

von
uwe

War doch Spaß - hoffe wir konnten beide drüber lachen

von
Kurt

habe ich auch so verstanden :-)

von
Schiko.

Grundsicherung, das in letzter zeit oft gebrauchte wort
für soziale leistungen, rente, etc.

Ursprünglich gedacht als zubrot für geringe altersrente
für rentenbezieher ab dem 65. lebensjahr und personen
über 18 jahre, die voll erwerbsgemindert sind und bei
denen unwahrscheinlich ist, dass die volle erwerbsmin-
derung jemals behoben werden kann.
Eingeführt ab 1.1.2003, ganz schlaue bezeichnen die
als grundrente.
Sind mehr als 2.300 vermögen sichtbar vorhanden ist
dies ein ablehnungsgrund, werden wohl nicht viele sein .

Rechnungsmodus einer einzelperson.:

347,00 zu berücksichtiger Regelsatz
059,00 17 % zuschlag zum regelsatz merkzeichen"G"
bzw. aG.
320,00 miete , unterschiedlich von der jeweiligen
060.00 stadt, gemeinde, festgelegt.
---------
786,00 bedarf und bei
576,00 nettorente für einzelperson
........
210,00 ungedeckt und auszahlung einer grundsicherung.

Die großzügigkeit, das einkommen je kind wird bis 100 T.
im jahr nicht herangezogen. Wer hat das schon, und wer
mehr hat wird in der regel keine bedürftige eltern für
grundsicherung haben. Zwei politker äußerungen muss ich
bringen:
Ein ehemaliger länderminister erklärte bei einer diskussion
zum thema: Seit meine mutter grundsicherung erhält, be-
kimmt sie mehr rente".wers glaubt wird selig!" meine ich.

Eine andere abgeordnete:
Durch die einführung der grundsicherung wurde endlich die
grundrente eingeführt" ich meine, es darf gelacht werden."

Mit freundlichen Grüßen.

von
uwe

Will auch etwas zum Lachen beisteuern: Wenn Sie noch minderjährige Kinder als alleinerziehende(r) haben, werdeh die Kosten der Unterkunft durch Personenzahl geteilt und nur ein Teil berücksichtigt: "Die Kinder können ihre Miete ja selberzahlen (12 J.)

von
R t B

Tag Herr Schiko,

es wird darum gebeten,in keiner Weise hier politische Wertungen zu bringen.Die letzten beide Absätze Ihres Beitrages sind politische Wertungen zu unserer verehrten Regierung.Bedenken Sie Herr Schiko wie lange es gedauert solche Gesetzte wie z.B.Hartz 4 auf den Weg zu bringen.
Unterlassen Sie also solche Kritik an unseren Politikern.Sonst!LÖSCHUNG!

von
Schiko.

Wollte nur mal mitteilen wie schwer es ist, dass
politker eigene gesetze begreifen.

Von politischer wertung keine rede, nannte ja
keine partei. Diese antwort gilt gerade für sie
auch dann, wenn sie es ironisch meinten.
Außerdem sind sie im gegen-
satz zu mir vermutlich gar
nicht bei der feuerwehr.
Können also das löschen nicht.

Mit freundlichen Grüßen.

von
R t B

Was machen Sie eigentlich sonst so noch alles Herr Schiko?Den Posten von Mutter Theresia haben Sie ja schon übernommen.Wohl als Läuterung nach Ihrem Bankjob.Buse tun.Ich schlage Sie als nächsten Bundespräsidenten vor.Sie scheinen so eine Art Köhler zu sein.

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