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grundsicherung

von sennewald26.11.2007 | 09:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

sehr geehrte damen und herren, so habe ich eine erwerbsunfähigkeitsrente ,habe eine grundsicherung beantragt,die mir auch in höhe von 293,- euro bewilligt wurde. jedoch hat mich das amt aufgefordert aus meiner wohnung auszuziehen, mir bitte eine andere zu suchen. ich hänge an dieser wohnung, es ist meine erste wohnung in der ich wohne, als ich erst nicht damit einverstanden war aus der wohnung auszuziehn, hatte ich dem amt etwas unterschreiben müssen und das amt wollte mir weniger geld zahlen. das ich mit dem was sie mir zuerst hätten zahlen wollen überhaupt gar nicht klar gekommen wäre ,habe ich mich schwer getan und dem zugestimmt aus meiner wohnung auszuziehen. so haben sie mir dann eine höhe von 293,- euro bewilligt. eine wohnung hat 42quadratmeter,aber eine miete von445,- euro also für das amt zu teuer. in meiner wohnung ist keinerlei luxus,ich lebe für diese wohnung und bin schon sehr anspruchslos. nun soll ich aus der wohnung raus in der ich mich sicher fühle? nur weil ich krank bin und weil ich grundsicherung beantragt habe? zuvor habe ich auf 345 euro gearbeitet, aufgrund meiner krankheit ist es immer mit meinen arbeitgebern zu schwierigkeiten gekommen. wer kann mich über mein anliegen aufklären? ich erhalte eine rente von 497,- euro. mit freundlichen grüßen

7 Antworten

dirkam 26.11.2007 | 11:01
Das wird kompliziert: Sie müssten die max. Zulässigen "Kosten der Unterkunft" erfragen. Das weiß zum B. der Arbeitslosenverband in Ihrer Nähe, der sich auch mit der Problematik dieser Zwangsumzüge bestens auskennt un Ihnen sicher am besten helfen kann (Dieses ist auch ein Harz4-Problem) Überschreitungen sind möglich: wenn in Ihrer Nähe kein preiswerterer Wohnraum zur Verfügung steht Wenn die Überschreitung bis 10% beträgt Wenn wegen der Krankheit z.B. Wärmebedarf, die Nebenkosten zu hoch sind Wenn wegen der Erkrankung ein Umzug nicht zumutbar ist. Informationen erhalten Sie auch bei www.sozialticker.com, hier finden Sie auch Urteile der Sozialgerichte zu diesem Problem.
Schiko.am 26.11.2007 | 14:28
Rein rechnerisch sind ihre Angaben leicht nach- vollziehbar. 347 Regelsatz( vorher 345) 445 Miete und Heizung 792 Bedarf minus 497 Nettorente 295 ungedeckt erhalten Sie 295-früher 293 Grund- sicherung. Sicher ist die Miete, bezogen auf 42 Quadratmeter zu teuer, auch dann wenn 60 Euro Heizkosten ein- gerechnet sind. Die ist aber noch lange kein Grund Sie aus der Wohnung zu vertreiben. Könnte mir vorstellen, statt 437 Miete werden nur 337 + 60 angesetzt. Dies ist Städte unterschiedlich, richtet sich auch oft nach den Mietspiegel einer Stadt. Sie müssten also aus eigener Tasche 100 Euro zuzahlen und sich mit nur 195 Grundsicherung einverstanden erklären. Vielleicht hilft dies ein kleinwenig weiter. Mit freundlichen Grüßen.
kein Grüneram 26.11.2007 | 18:32
diese Aussage ist unvollständig: Jeder ,dessen Einkommen zum Leben nicht reicht erhält ergänzende Leistungen. Ein Arbeitnemer hat durch Freibeträge IMMER mehr als ohne Arbeit!
Sozial-Bombeam 26.11.2007 | 17:32
Hallo Sennewald, Sie sind der klassischen Fall für Willkür der Behörden aufgesessen. Es hat sich anscheinend immer noch nicht bis in die Amtsstuben herumgesprochen, dass sich die Umzugsaufforderung an klar definierte, Gerichtlich abgeklärte Formalien und Kriterien zu halten hat. Anbei Links zur Info: Hier finden Sie Hilfe, sowohl im Forum als auch in der Datenbank. Fragen Sie ruhig im Forum nach! http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ Hier gibts die Richtlinien zu Kosten der Unterkunft (KDU): http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-so… Viel Erfolg
nicht verzagenam 26.11.2007 | 18:05
Nicht aufgeben! Sollten sich die "Grünen" durchsetzen, erhalten Sie bald eine üppige Anhebung Ihrer Leistugen. Prozentual mehr, als so mancher Arbeitnehmer...
dirkam 26.11.2007 | 18:41
Bei vielen Erkrankungen stehen Ihnen auch Mehrbedarfszuschläge zum Regelsatz zu !
dirkam 29.11.2007 | 09:13
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