Grundsicherung - Einmalige Beihilfe zur Wohnungsausstattung

von
Twinstar

Hallo all Ihr lieben Mitmenschen im Forum, ich habe eine Freund der 60 Jahre alt ist und die EU-Rente bezieht.
Ausserdem hat er einen Behinderungsgrad von 90% und bezieht Grundsicherung. Er wohnt in einer vollkommen verwahrlosten Wohnung und muss jetzt ausziehen, weil das Haus verkauft wurde.
Von der Wohnungseinrichtung ist ausser dem Fernseher, Waschmaschine, Kühlschrank und einige persönlichen Kleinigkeiten nichts mehr brauchbar. Mit anderen Worten die Wohnung ist eine Totalschaden.
Die Grundsicherungsstelle will aber für die notwendige neue Einrichtung keine Beihilfe, sondern nur ein Darlehen von Euro 800,00 geben.
Als Argument wird angeführt, dass es sich ja nicht um eine "Erstausstattung".
handelt.
Wenn die neue Wohnung aufgrund der vorhanden Umstände fast komplett neu ausgestattet werden muss, kann dann hier nicht doch von einer "Erstausstattung" ausgegangen werden?
Was sagt hier die Rechtsprechung und
der Experte?
Auf die Antwort bin ich schon sehr gespannt. Vielen Dank schon im voraus.

Twinstar

von
Wolfgang

Hallo Twinstar,

Grundsicherung ist kein Thema der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Forum werden Sie Hilfe finden:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Gruß
w.

von
Hilfe in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109a.html

von
Falsches Forum

Ein Fall für Hartz 4.

von
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__37.html

§ 42 SGB 12
Kann im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden; § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB 12 gilt.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__42.html

von
Richtiges Forum!

Unsinn! Wenn Sie keine Ahnung haben, lassen Sie das besser!

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109a.html

Experten-Antwort

In der Tat bin ich in erster Linie ein Rentenexperte.

Wohl aber möchte ich folgendes Beitragen: Bei Findung des monatlichen Grundsicherungsbetrages im Umfang von circa 350 Euro mit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 sind bereits die sogenannten pauschalierten einmaligen Leistungen im Umfang von circa 50 Euro (15 Prozent Regelsatz nach dem BShG) enthalten. Bei Fortführung der alten Sozialhilfe hätte Ihr Freund also circa 50 Euro weniger monatlichen Anspruch auf Leistungen gehabt, dafür bei Bedarf sofortige Erfüllung ohne Darlehensform.
Im Ergebnis dürfte sich für Ihren Freund also nichts geändert haben. Die aktuelle Regelung ist aufgrund der pauschalierten Beträge einfach "verwaltungsfreundlicher".

P.S.: Meines Wissens handelt es sich bei dem Begriff der "Erstausstattung" um einen Geldbetrag für Babyartikel nach Geburt eines Kindes.

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