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Grundsicherung-Einmalunterstützung bei EM-Rente

von EM-Rentnerin30.06.2016 | 21:04
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Guten Abend, ich benötige bitte Unterstützung bzw. Informationen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich bin Anfang 50 und unbefristet EM-berentet, meine Nettorente liegt bei ca. 1100€. Bisher bin ich mit der Summe so ganz gut zurecht gekommen, ansparen konnte ich davon aber nichts. Mein Noch-Ehemann bezieht gerade ALG, ungefähr in der gleichen Höhe. Er wird nächste Woche ausziehen, da er die Ehe für beendet erklärt hat. Da wir ungefähr die gleichen monatlichen Summen haben, wird es keinen Trennungsunterhalt geben. Die Wohnung kann ich allein nicht halten und muss mir nun schnell eine kleinere Wohnung suchen. Wohnung 50 qm finden wird kein Problem, aber die Kaltmiete liegt bei 370€, Betriebskosten 65€ und dann kommen noch eigene Gasheizung und Warmwasser mit einem elektrischen Durchlauferhitzer hinzu. Ich habe heute im Internet gefunden, dass es für EM-Renter im Rahmen der Grundsicherung Einmalzahlungen für Umzug und Erstausstattung der Wohnung (hab fast alles, nur Kühlschrank, Herd, Spültisch bräuchte ich) gibt und auch Grundsicherungsdarlehen für Mietkaution. Familiär kann mir niemand helfen, Eltern sind gestorben, Kinder habe ich nicht. Aber ich finde keine Berechnungsgrundlagen, kann mir jemand vielleicht eine solche geben? Aus dem Gesetzestext kann kch es nicht erkennen. Ich habe gelesen, dass die DRV ihren Rentnern Grundsicherungsanträge zuschickt. Dann kennen die doch sicherlich auch die Berechnungsformeln dazu? Vielen Dank

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von W*lfgang wird zugestimmt.

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4 Antworten

Onkel Ottoam 30.06.2016 | 21:13
Sorry,aber mit 1100 € Netto liegen Sie weit über den Einkommensgrenzen. Bei der Grundsicherung durch das Sozialamt betragen die Regelleistungen 404 € plus angemessene Kosten der Unterkunft, die örtlich verschieden sind. Sie können höchstens Wohngeld beantragen, aber Umzug oder Erstaustattung zahlt Ihnen niemand, auch keinen Zuschuß.
W*lfgangam 30.06.2016 | 21:22
Hallo EM-Rentnerin, gehen Sie bitte zum örtlichen Sozialamt, da werden Ihre Fragen zur Grundsicherung / Wohngeld / ggf. Darlehen und Einmalbeihilfen geklärt werden können. Die DRV legt den Rentenbescheiden nur die Grundsicherungsanträge bei (vorsorglich/zur Information), wenn die Rente eine bestimmte Höhe (zz. 800 ?) nicht überschreitet - UND verweist für weitere Fragen unmittelbar an das örtliche Sozialamt. Weder die allgemeinen noch die individuellen Berechnungsmodalitäten sind Aufgabe der DRV. Gruß w.
Roselam 01.07.2016 | 08:30
Ich sehe eine kleine Chance, ein Darlehen für die Mietkaution vom Sozialamt zu bekommen , und ein Darlehen für den Umzug . Unter der Vorausetzung, dass Sie wirklich gar nichts angespart haben . Denn sonst droht Ihnen Obdachlosigkeit . Im übrigen aber reicht ihr Einkommen sicherlich gut aus, die benötigten Möbelstücke zu kaufen, evtl. auch gebraucht . Wenn ich mal überschlage, wie hoch Ihre Gesamtmiete werden dürfte, verbleibt ihnen monatlich deutlich mehr als einem Grundsicherungsempfänger. Das wird nicht mal für Wohngeld reichen .
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