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Experten-Antwort

Grundsicherung (GSiG)

von Lenzen15.02.2014 | 04:24
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11 Antworten

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Ich appeliere an alle Bestandsrentner seit 2004 bis heute, die nicht die Rentenhöhe von 700 EUR netto erreichen (das sind explizit - wahrlich nicht wenige...) einen Antrag auf Leistung der Grundsicherung bei der zuständigen Kommunalbehörde zu stellen. Das Gesetz ist "GUT GEMEINT" - aber nur bei den wirklich vorgesehenen Betroffenen... Politisch ist das jetzt so wohl gewollt.... Das ist ein TIPP für alle, die kaum die Miete und Unterkaunftskosten sowie Lebenserhaltungskosten mehr aus der Netto-Rente tragen können.... Viele Kräfte wünsche ich!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lenzen,

ich kann hier auf den Beitrag von W*lfgang verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Lenzenam 15.02.2014 | 04:26
Entschuldigung bitte: Meinte Bestandsrentner seit 2001!
KSCam 15.02.2014 | 08:35
Sie meinen also ein Erbe aus gutem Haus, der es nie nötig hatte zu arbeiten und deshalb keine Rente bekommt, solle nun Grundsicherung beantragen, weil er ja keine Rente von 700 € hat? Oder die Frau eines Ministers, die immer Hausfrau war und von früher 173 € Rente bekommt? Sorry, aber so wie Sie den Appell geschrieben haben ist das Quatsch........bei der Grundsicherung geht es nicht nur um die Rente sondern das gesamte Vermögen aller Menschen, die im Haushalt leben.
Herz1952am 15.02.2014 | 11:28
Korrektur: Bei H4-Emfängern ........die Freibeträge nach Lebensalter gestaffelt. Herz1952
Herz1952am 15.02.2014 | 11:25
Hallo Lenzen, ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie alleinstehend sind und nicht in einer Wohngemeinschaft leben. Außerdem beziehen sie EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Ihr Schonvermögen (bar) und verwertbares Vermögen beträgt 2600,-- €. Bis zu diesem Freibetrag müssen sie alles einsetzten. Eine angemessene Eigentumswohnung oder ein kleines Häuschen wird dabei nicht angerechnet. Rente haben Sie netto 700,--€. Die Grundsicherung beträgt: 392,-- € für Heizkosten ist der tatsächliche Verbrauch vorgesehen (manche Kommunen pauschalieren auch, ist aber eigentlich gesetzwidrig). Die Miete für eine angemessene Wohnung muss auch erstattet werden. Von den Heizkosten wird im allgemeinen ein Betrag von ca. 10,-- € für das erhitzen des Brauchwassers abgezogen, diese Ausgabe muss von der Pauschale von 392,-- € bezahlt werden. Von diesem Betrag müssen Sie Ihren restlichen Lebensunterhalt bestreiten insbesondere: Nahrung, Kleidung, Strom, Telefon, Wäsche waschen, Verkehrsmittel, Kultur, Fahrzeugkosten (eigentlich nicht möglichich), Waschmittel. Zählen Sie die Kosten bitte zusammen und vergleichen Sie diese mit der Rente. Ist diese niedriger, als Miete, Heizung, Lebenshaltungskosten (392,--€, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung. Bei "Hilfe zum Lebensunterhalt" (bei befristeter EM-Rente, ALG I) sind die Freibeträge niedriger. Für Hartz IV-Empfänger sind die Freibeträge nach Lebensunterhalt gestaffelt. Nebeneinnahmen (z.B. Minijob) zählen zu den Einnahmen. Für die Angaben übernehme ich keine Gewähr. Es wird auch von Amt zu Amt etwas unterschiedlich gehandhabt. Ich nehme auch an, dass die allermeisten Betroffenen sich schon kundig gemacht haben. Herz1952
W*lfgangam 15.02.2014 | 15:07
Grundlegende Infos dazu gibt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung Individuell im Rathaus vor Ort. Gruß w.
Lenzenam 17.02.2014 | 06:03
Danke für die Antworten!
Lenzenam 17.02.2014 | 06:04
Danke für die Antworten!
Lenzenam 17.02.2014 | 06:04
Danke für die Antworten!
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