Hallo Knöpfche,
reichen Ihre Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Auch aus unserer Sicht sollten Sie den Antrag auf Grundsicherung bei Ihrem zuständigen Träger der Grundsicherung stellen. Letztlich kann nur dieser unter Berücksichtigung Ihrer übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung