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Grundsicherung im Alter

von Dorle21.01.2007 | 18:06
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2 Antworten

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Ich bin Betreuer und möchte für meine zu Betreuende Grundsicherung beantragen. Sie ist 83 Jahre alt, 100 % schwerstbehindert mit Merkzeichen G, aG, H, RF, Dialysepatient.Ihr letzter Wohnsitz war Bayern, ihr jetziger ein Pflegeheim in Sachsen. Wie mir gesagt wurde, wäre hier das Sozialamt in Bayern zuständig. Welcher Eckregelsatz wäre in diesem Fall anzuwenden, der für alte oder neue Bundesländer? Wie hoch wäre dieser Betrag? Da sie gehbehindert ist, stünden ihr 17 % des Regelsatzes Mehrbedarf zu, könnte dieser Prozentsatz auch höher ausfallen auf grund der Schwerstbehinderung? Entfällt das Wohngeld bei Gewährung von Grundsicherung? Kann zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden, wenn die Grundsicherung nicht zur Abdeckung der Unkosten ausreichen würde? Da meine zu Betreuende nunmehr mittellos ist und weder Heimkosten noch Kranken- und Pflegeversicherung aus eigenen Mitteln bestreiten kann, wäre ich für baldige Hinweise und Beratung sehr dankbar. Wenn ich einen kompetenten Partner für meine Fragen finde, würde ich auch gern konkrete Zahlen nennen, damit mir eine Musterrechnung erstellt werden könnte, wieviel Grundsicherung meiner Betreuten konkret zustehen würde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Aussage zu einem konkreten Anspruch auf Grundsicherung kann nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger machen. Allgemeine Informationen finden Sie in der Broschüre "Die Grundsicherung: Eine zusätzliche Sicherheit". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.drv-bund.de einsehen bzw. herunterladen.

1 Antworten

???am 21.01.2007 | 18:32
Beantragen Sie umgehend beim Bezirk in Bayern Sozialhilfe. Zuständig ist die Bezirksverwaltung, in deren Regierungsbezirk der letzte Wohnsitz lag. Dort werden die Heimkosten und ggf. auch die Kosten für die Krankenkasse übernommen. Falls Ihre Betreute noch andere Ansprüche hat, werden Sie von dort aufgfordert, die entsprechenden Anträge zu stellen.
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