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Experten-Antwort

Grundsicherung ! Ist der Ex-Mann unterhaltspflichtig ?

von Bella201205.06.2018 | 11:25
1245 Ansichten
5 Antworten

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Meine Mutter geht bald in Rente und muss zusätzlich die Grundsicherung beantragen. Meine Eltern sind seit 12 Jahren geschieden und meiner Mutter wurde ein Teil der Rente meines Vaters angerechnet. Ist mein Vater in irgendeiner Art unterhaltspflichtig meiner Mutter gegenüber, wenn Sie die Grundsicherung beantragt? Mein Vater ist übrigens seit 6 Jahren Rentner.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bella2012,

nach Ihrer Schilderung wurde bei Ihren Eltern ein Versorgungsausgleich durchgeführt und hierbei Anwartschaften von Ihrem Vater zu Ihrer Mutter übertragen, welche den Rentenanspruch Ihrer Mutter erhöhen. Nach meinem Kenntnisstand entstehen aber aufgrund von Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen keine „neuen“ Unterhaltsansprüche gegenüber den geschiedenen Eheleuten. Konkretere Auskünfte hierzu müsste Ihnen das zuständige Grundsicherungsamt geben können.

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4 Antworten

Grusiam 05.06.2018 | 13:51
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihr Grundsicherungsamt!
Grokoam 05.06.2018 | 17:20
Aber sonst geht es Dir noch gut? Wie lange soll der arme Mann noch Deine Mutter finanzieren?
Bella2012am 05.06.2018 | 19:19
Groko Genau das ist es ja eben nicht was ich will ! Das mein Vater nämlich nicht meine Mutter finanziert
W*lfgangam 05.06.2018 | 20:14
Hallo Bella2012, bei Grundsicherung im Alter/oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung wird auf ggf. unterhaltspflichtige Personen nur dann zurückgegriffen/also auch auf Sie, wenn die Vermutung besteht, dass deren Einkommen jährlich 100.000 EUR überschreitet. Wenn Ihr Vater bisher nicht im Rahmen des nachehelichen Unterhalts Zahlungen leisten musste, ist er auch künftig davon 'befreit'. Da hat das 'Grundsicherungsamt' keine Möglichkeit, Ihre Mutter zu vorrangigen Unterhaltsansprüchen gegenüber dem EX zu zwingen – die GruSi wird nach ihrem eigenen Einkommen/Vermögen festzusetzen sein. Gruß w.
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