Meines Wissens spielt die "Nationalität" des Vermögens keine Rolle. Es wird ganz allgemein danach gefragt. Und sicher muss man dann eine Wohnung auch im Ausland zumindest angeben.
Ein Rückgriff auf die Wohnung kann schon möglich sein - durch die Anrechnung auf die Grundsicherungsleistungen. Sicher wäre ein Verschweigen möglich, aber keiner weiß wie lange und mit welchen Konsequenzen (siehe auch Zumwinkel; dem hat sein Verschweigen Ärger eingebracht).
Das Grundsicherungsamt kann von Ihrer Mutter die Vorlage eines Grundbuchauszuges über Immobilienbesitz in der Türkei verlangen.
Wie denkt denn Ihre Mutter darüber?
Und nochmals zum Verständnis: die Grundsicherung ist die Fortführung der früheren Sozialhilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Grundsicherungsamt.