Grundsicherung und Teilzeitarbeit

von
Klausius

Hallo,
ich beziehe Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung und habe wegen fehlender Vorversicherungszeiten keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Nun ist es mir gelungen, im örtlichen Glaswerk eine 4-Stundenstelle als Lagerhelfer in Aussicht gestellt zu bekommen. Das würde ich gerne machen, Personaler und ich sind uns einig. Nun ist die Frage aufgekommen, wie es mit meinem Lebensunterhalt weitergeht. Durch die obengenannte Arbeit bin ich doch überhalb der berühmten 3-Stundengrenze, also nicht mehr voll erwerbsgemindert. Ist dann immer noch das Sozialamt für mich zuständig oder würde ich Aufstocker beim Arbeitamt(Hartz4)? Oder könnte die Rentenversicherung da noch ein für mich nachteiliges Wort mitreden?
Der Lohn würde bei 570 Euro liegen, die derzeitige Grundsicherungsleistung beträgt 698 Euro(eigene Wohnung).
Vielen Dank für die weitere Hilfe.

von
Angela

Zitiert von: Klausius
Hallo,
ich beziehe Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung und habe wegen fehlender Vorversicherungszeiten keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Nun ist es mir gelungen, im örtlichen Glaswerk eine 4-Stundenstelle als Lagerhelfer in Aussicht gestellt zu bekommen. Das würde ich gerne machen, Personaler und ich sind uns einig. Nun ist die Frage aufgekommen, wie es mit meinem Lebensunterhalt weitergeht. Durch die obengenannte Arbeit bin ich doch überhalb der berühmten 3-Stundengrenze, also nicht mehr voll erwerbsgemindert. Ist dann immer noch das Sozialamt für mich zuständig oder würde ich Aufstocker beim Arbeitamt(Hartz4)? Oder könnte die Rentenversicherung da noch ein für mich nachteiliges Wort mitreden?
Der Lohn würde bei 570 Euro liegen, die derzeitige Grundsicherungsleistung beträgt 698 Euro(eigene Wohnung).
Vielen Dank für die weitere Hilfe.


Warum sollte sich die Rentenversicherung dafür interessieren?

Experten-Antwort

Hallo Klausius,
"wieder gebraucht zu werden" ist der gute Anteil Ihrer Anfrage. Da würden wir Ihnen wünschen, dass es mit der Arbeit gut klappt und sich ggf. in Zukunft auch mehr draus machen ließe.
Der andere Teil ist leider der komplizierte. Wenn der Rentenanspruch sich nicht realisieren lässt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, so stellt die DRV dennoch die medizinischen Tatsachen auf Antrag der GruSi-Behörde fest. Damit sprechen wir über ein und dieselbe Sache. Es gilt daher auch, wer eine Tätigkeit ausübt, die regelmäßig täglich 4 Std. umfasst, der schafft letztlich einen Beleg dafür, dass zumindest die volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Es muss jedoch nicht zwingend zur Abänderung des Status kommen, wenn belegt wird, dass die zur vollen EM führende Erkrankung noch vorliegt und eindeutig und wissentlich auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. In dem Fall müsste die Einzelfallbetrachtung wohl zum Ergebnis haben, dass weiterhin volle EM vorliegt.
Da die DRV nicht zahlt, wäre man auch nicht Adressat der Mitteilung über die Aufnahme einer Beschäftigung. Das müssen Sie allein dem GruSi-Amt mitteilen. Ob die so pfiffig sind und die mediz. Überprüfung durch die DRV, z.B. mittels Begutachtung einzuleiten. Wer weiß. Auf jeden Fall würden die den Verdienst anrechnen und weniger auszahlen.
Lassen Sie doch die GruSi-Behörde wissen, dass Sie diese Tätigkeit probehalber beginnen, weil man im vorhinein nicht weiß wie gut die Sache funktioniert.

von
Klausius

Vielen Dank, werter Experte, für die Antwort.
Als Nachfrage: Wie stellt man denn fest, das ich wissentlich auf Kosten meiner Gesundheit arbeite? Ich habe einen Grad der Behinderung von 50 und die Ursache ist eine paranoide Schizophrenie, die aber seit zwei Jahren keine Symptome mehr aufzeigt und auch nicht mehr medikamentös behandelt wird seit eben 2 Jahren, natürlich mit Erlaubnis des Psychiaters und alle 3 Monate für 5 Minuten Gespräch mit guten Doktor. 2007 begann das ganze Unglück und jetzt geht es mit seit eben rund 2 Jahren ausgezeichnet, keine Probleme und auch nichts gesehen, was es nicht gibt.
Weiter, die Probezeit wird 6 Monate betragen und wenn ich mich arbeitsmäßig bewähre (O-Ton Lagermeister), wird aus meiner 4 Stunden Helfer-Stelle eine mit 8 Stunden-Vollzeit mit einem Verdienst von 1040 Euro netto(aufs Konto). Mit dem Verdienst wäre ich von staatlicher Hilfe dann unabhängig, welches mein großes Endziel ist. Wie ist es dann mit der vollen Erwerbsminderung? Dann dürfte doch eigentlich volle Erwerbsfähigkeit bestehen, oder gibt es eine Bewährungszeit? Ich weiß wohl, das ich aufgrund des Rentenrechtes im Alter wieder von Grundsicherung abhängig sein werde, aber solange es nicht nötig ist, soll man es auch nicht haben.
Ich danke für die auch weitere Hilfe(ich bin hoffentlich nicht lästig)!

von
Klausius

Etwas vergaß ich, es ist leichte Sortier und Transportarbeit, also nichts schweres! Danke!

von
Fortitude one

Hallo Klausius,

Ein GdB 50 hat erstmal mit der Erwerbsfähigkeit nichts zu tun. Die Frage stellt sich doch, aus welchen Gründen bin ich voll erwerbsgemindert? Wenn Sie nur aufgrund Ihrer paranoide Schizophrenie die volle EMR erhalten haben und Sie wieder mehr als 6 Stunden arbeiten, dann könnte es passieren, dass Ihre Leistungsfähigkeit neu überprüft wird und die volle EMR entzogen wird.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

Experten-Antwort

Hallo Klausius,
bei psychischen Erkrankungen, die mit Medikamenten richtig eingestellt, eine Erwerbstätigkeit zulassen, ist es schwer festzustellen, ob eine Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit erfolgt. Das lässt sich bei orthopädischen Gebrechen eher machen.
Bei Ihnen wird die Rente entfallen sobald Sie die volle Beschäftigung ausüben. Sollten sich Rentenzahlung und Vollbeschäftigung überschneiden, wird es auch zu einer Rückforderung der Rente kommen.
Trotzdem verstehen wir Sie in Ihrer Situation vollkommen. Ich persönlich würde auch die Erwerbstätigkeit dem Rentnerdasein vorziehen. Es ist eine Frage der Lebensqualität. Ihnen ist zu wünschen, dass alles wunschgemäß klappt!

von
Fortitude one

Zitiert von: Experte/in
Hallo Klausius,
bei psychischen Erkrankungen, die mit Medikamenten richtig eingestellt, eine Erwerbstätigkeit zulassen, ist es schwer festzustellen, ob eine Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit erfolgt. Das lässt sich bei orthopädischen Gebrechen eher machen.
Bei Ihnen wird die Rente entfallen sobald Sie die volle Beschäftigung ausüben. Sollten sich Rentenzahlung und Vollbeschäftigung überschneiden, wird es auch zu einer Rückforderung der Rente kommen.
Trotzdem verstehen wir Sie in Ihrer Situation vollkommen. Ich persönlich würde auch die Erwerbstätigkeit dem Rentnerdasein vorziehen. Es ist eine Frage der Lebensqualität. Ihnen ist zu wünschen, dass alles wunschgemäß klappt!

Sehr geehrte Experten,

>Ich persönlich würde auch die Erwerbstätigkeit dem Rentnerdasein vorziehen. Es ist eine Frage der Lebensqualität

▪Entschuldigung das kann ich so nicht stehen lassen. Vielleicht ist das Ihre subjektive Meinung, ist aber nicht für alle zutreffend.

Wer sich nur aufs Geld verdienen konzentriert, der merkt gar nicht, wie ihm die Zeit unter den Fingern zerrinnt. Das Leben ist doch eigentlich viel zu kurz, um es so schnell verstreichen zu lassen.
Rentner können aufatmen. Eine neue Studie zeigt: Mit dem Ruhestand verbessern sich Gesundheit und Wohlbefinden.

Mit freundlichen Grüßen

von
Klausius

Werter Experte,

vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich kriege zwar wegen fehlender Vorversicherungszeiten keine Erwerbsminderungsrente, sondern Grundsicherung, aber sicher kann man ihre Erklärung analog zu meinem Problem stellen.

Werte/r Fortitude one

Was Sie meinen, das sind Bezieher von Erwerbsminderungsrente. Aber ich erhalte Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung vom Sozialamt.
Diese Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, während dessen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung eine vom Steuerzahler finanzierte Soziale Hilfe ist.
Bei den Rentenbeziehern haben Sie recht.
Aber bei Grundsicherungsempfängern nicht. Ich möchte bei keinerlei Umständen die letzten 23,5 Jahre bis zur Altersrente vom Sozialamt abhängen, obwohl ich arbeiten kann(denke ich). Denn 698 Euro Grundsicherung vom Amt ist um einiges schlechter als 1040 Euro selbst erarbeitet von der Firma.
Seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, das ist echte Lebensqualität--ich bin dann nicht mehr abhängig vom Steuerzahler!
Sie verstehen sicher.
Trotzdem vielen Dank auch Ihnen!

von
Fortitude one

Hallo Klausius,

mir war schon bewusst, dass es sich auf Erwerbsminderungsrenter und Rentner Allgemein bezieht. Im Grunde genommen sind Sie ja auch Erwerbsminderungsrentner und deshalb ist das Sozialamt für Sie zuständig (Grusi). Sind Sie erstmal wieder den ganzen Tag am arbeiten und nach einem Jahr stellt sich heraus, Sie werden wieder krank, dann beginnt alles wieder von vorne. EMR Antrag stellen usw. Und dann wäre erstmal das Jobcenter für Sie zuständig ( Harz 4),
Aber vielleicht schaffen Sie es ja bis zu Ihrer Regelaltersrente durchgehend zu arbeiten. Wünsche Ihnen dafür viel Glück.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

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