Hallo Klausius,
"wieder gebraucht zu werden" ist der gute Anteil Ihrer Anfrage. Da würden wir Ihnen wünschen, dass es mit der Arbeit gut klappt und sich ggf. in Zukunft auch mehr draus machen ließe.
Der andere Teil ist leider der komplizierte. Wenn der Rentenanspruch sich nicht realisieren lässt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, so stellt die DRV dennoch die medizinischen Tatsachen auf Antrag der GruSi-Behörde fest. Damit sprechen wir über ein und dieselbe Sache. Es gilt daher auch, wer eine Tätigkeit ausübt, die regelmäßig täglich 4 Std. umfasst, der schafft letztlich einen Beleg dafür, dass zumindest die volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Es muss jedoch nicht zwingend zur Abänderung des Status kommen, wenn belegt wird, dass die zur vollen EM führende Erkrankung noch vorliegt und eindeutig und wissentlich auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. In dem Fall müsste die Einzelfallbetrachtung wohl zum Ergebnis haben, dass weiterhin volle EM vorliegt.
Da die DRV nicht zahlt, wäre man auch nicht Adressat der Mitteilung über die Aufnahme einer Beschäftigung. Das müssen Sie allein dem GruSi-Amt mitteilen. Ob die so pfiffig sind und die mediz. Überprüfung durch die DRV, z.B. mittels Begutachtung einzuleiten. Wer weiß. Auf jeden Fall würden die den Verdienst anrechnen und weniger auszahlen.
Lassen Sie doch die GruSi-Behörde wissen, dass Sie diese Tätigkeit probehalber beginnen, weil man im vorhinein nicht weiß wie gut die Sache funktioniert.