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Grundsicherung und Vermögensanrechnung

von Cora09.10.2009 | 12:24
1290 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein verwitweter Vater wird bald 65 Jahre alt. Seine gesetzliche Rente wird dann nur ca. 200 EUR im Monat betragen. Aus selbständiger Tätigkeit hat er sich ein "Vermögen" von ca. 40.000 EUR erarbeitet und lebt in seiner abbezahlten Eigentumswohnung. Die laufenden Nebenkosten betragen 200 EUR im Monat, hinzu kommen die Kosten für Lebensmittel, die ca. 200 EUR betragen. Er lebt also faktisch von seinem Erspartem. Lohnt sich demnach ein Antrag auf Grundsicherung oder ist ein solcher Antrag aussichtslos aufgrund seines erspartem Vermögens?

10 Antworten

Büro-Klammeram 09.10.2009 | 13:28
Die Bedürftigkeitsprüfung wird vom Grundsicherungsamt durchgeführt, nicht von der Rentenversicherung. Die RV nimmt nur die Anträge entgegen und leitet diese weiter bzw. fügt den Rentenbescheiden die Vordrucke bei. -> Sie sollten beim Grundsicherungsamt anfragen
Gerdam 09.10.2009 | 14:05
Von den ersparten Versicherunggeld eine Eigentumswohnung gekauft SO SO ! Und nun soll die Allgemeinheit Ihren Vater ernähren. Meinen Sie denn das ist in OK ?
Schiko.am 09.10.2009 | 15:05
Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der seit 1.1.2003 eingeführten bedarfsorientierten Grundsicherung ist ein vorhandenes Vermögen über 2600/ 3214 led./vh. Dies wird ja wohl wesentlich überschritten. Richtig aber auch der Hinweis von "Büro Klammer", dass solche Anträge an die Renten- versicherung gesandt Porto- verschwendung ist, das diese an die Grundsicherungsämter bzw. Nachfolgestellen weiter- geleitet werden. MfG.
illuam 09.10.2009 | 15:22
Aber mit der Eigentumswohnung entlastet er die Wohngeldsituation. Jeder Mieter würde dann Wohngeld bekommen, er hätte das Geld auch verreisen können.
Gerdam 09.10.2009 | 17:39
Wohngeld bekommt man auch wenn die eigene Wohnung ( Haus ) noch nicht abgezahlt ist. Wo leben wir denn. Das gibt es nur in der BRD.
Peter00am 09.10.2009 | 17:40
Der Verweis das es Portoverschwendung wäre, den Antrag an die Rentenversicherung zu schicken ist natürlich völliger Blödinn. Ob sie den Antrag an die Rentenversicherung senden und diese Ihn weiterleitet oder sie ihn direkt ans Grundsicherungsamt schicken kostet sie exakt das gleiche Porto.Also vergessen sie den Unsinn der da geschrieben wurde.Man wollte sie nur verwirren. Ich glaube nicht,das jeder weiss wo die jeweiligen Grundsicherungsämter angesiedelt sind.Wo dir Rententräger sind,wissen dagegen die meisten.Dann schicken sie Ihn liber dorthin und haben sichergestellt das er direkt an das richtige zuständige Grundsicherungsamt weitergeleitet wird.
Schiko.am 09.10.2009 | 19:52
Sie irren sich, die Post an die Rentenversicherung kostet Porto, die Weiterleitung an die Sozialhilfestelle der Stadt oder an das Landratsamt durch die Rentenversicherung auch wieder Porto. Ganz abgesehen von der zeitlichen Verzögerung. Die Grundsicherungsämter wurden wieder abgeschafft da sich das Nebeneinander ( Sozialhilfe/Grundsicherung) nicht zweck- mässig erwiesen hat , dies gilt schon seit 1.1. 2005. Habe doch die Anfrage von Cora , so hoffe ich, richtig be- amtwortet. Sie sollten sich lieber mit den Äußerungen anderer User befassen, die unsachlich auf eine korrekt gestellte Frage des Users geantwortet haben. MfG.
illuam 09.10.2009 | 20:04
Es handelt sich um eine bezahlte Wohnung lt. Anfrage. Wer schuldenfrei wohnt sieht meistens keinen Lastenausgleich. Sie irren leider. Die Belastungen einer schuldenfreien Wohnung sind nicht so hoch, wie schon eventuell Kaltmiete.
Wolfgangam 09.10.2009 | 20:30
Hallo Cora, es ist so, dass sein Vermögen zz. viel zu hoch für Leistungen der Grundsicherung im Alter ist. Schauen/fragen Sie da noch mal nach: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsich… - und da: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… - da auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Auch das Sozialamt vor Ort wird Ihnen/Ihrem Vater die Rechtslage erläutern, so er weiß, ob und wann er mit dieser Sozialleistung rechnen kann/nicht rechnen kann. Gruß w.
Schadeam 10.10.2009 | 07:37
Liebe Cora, so wie Sie schreiben kann Ihr Vater 200 Monate so weiterleben, bis seine 40 000 € aufgebraucht sind. So gesehen ist er nicht bedürftig und wird bei diesen Ersparnissen derzeit sicher keine Grundsicherung erhalten. Ist ja auch richtig so, oder? Oder sollen etwa meine Steuern, die ich zahle, dafür verwendet werden, dass er das Vermögen nicht antastet und Sie es nach seinem Ableben erben können?
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