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Experten-Antwort

Grundsicherung wegen Vollerwerbsunfähig in Rente umwandeln?

von Cleo01.05.2013 | 20:53
2759 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Forum, ein Bekannter von mir 58J ist Vollerwerbsunfähig. Da ihm 3Mon. Beitragszahlung zur EU-Rente fehlen, gekommt er Grundsicherung, seit ein paar Jahren. Ist es möglich diese in Rente " umzuwandeln"? Altersrente beantragen? Welche Möglichkeiten gibt es da? LG Cleo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Altersrente mit 58 ist nicht möglich.

Die Grundsicherung ist keine Rente. Sie wird vom Sozialhilfeträger gezahlt.

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6 Antworten

Cleoam 01.05.2013 | 21:55
Hallo, hab noch etwas vergessen. Die Grundsicherung ist doch im Falle meines Bekannten ein anderes Wort für EU-Rente. Darf er denn hier auch etwas hinzuverdienen? LG Cleo
Lusteram 02.05.2013 | 07:07
Mit 58 bekommt niemand in Deutschland schon eine Altersrente... Und Grundsicheurng ist nicht ein anderes Wort für EU-rente. Ausserdem gibt es EU-Rente seid 2001 nicht mehr.. Es heisst seit her EM-Rente. Sie haben wenig Ahnung von der ganzen Materie und bringen viel durcheinander. Lassen Sie sich lieber von Fachleuiten ebraten /vertreten.
Feliam 02.05.2013 | 09:39
Da Ihr Bekannter eben gerade die Voraussetzungen für die Zahlung der Rente wg. Erwerbsminderung nicht erfüllt, kann die Rentenversicherung keine Rente zahlen. Damit Ihr Bekannter aber nicht ohne Geld dasteht, bekommt er von seiner Kommune Grundsicherung gezahlt. Ob Ihr Bekannnter einmal Altersrente (ggf. frühestens mit 63) erhalten kann, hängt von der Menge der gezahlten Beiträge und Rentenzeiten ab. Man kann sich dazu in einer Beratungsstelle beraten lassen. Wenn seine Altersrente (so er denn eine bekommt) nicht ausreichen sollte, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann er dann ggf. zusätzlich weiter Grundsicherung bekommen.
Cleoam 02.05.2013 | 08:03
Zitat von Luster anzeigenausblenden
gemeint habe ich, wenn dem Bekannten nicht die letzten 3Mon. Rentenbeiträge vor seiner Behinderung fehlen würden, bekämme er jetzt EM-Rente. Sein Gesundheitszustand wird sich nicht bessern. Daher meine Frage.
Alltagsbegleiteram 02.05.2013 | 19:11
Selbstverständlich darf auch bei Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII dazuverdient werden. Dort gilt allerdings nicht die anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 450,- Euro monatlich wie im Rentenbezug bei voller Erwerbsminderung. Es gilt vielmehr der § 82 Abs. 3 SGB XII. Demnach können Hinzuverdiener im SGB XII 30 % des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit behalten, das übrige wird auf die Leistungen angerechnet. Bei einem zusätzlichen Arbeitseinkommen von 450,- Euro sind dort entsprechend 135,- Euro anrechnungsfrei. Bleibt der Leistungsberechtigte allerdings nicht unter einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden wird man ihn als (teil-)erwerbsfähig an das Jobcenter (SGB II) verweisen.
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