Hallo „Roana2018“,
da Rumänien zur Europäischen Union gehört, gilt auch das Europarecht in Form der europäischen Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009. Dies bedeutet unter anderem, dass eine Rente aus der deutschen, gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nach Rumänien gezahlt wird, sofern Sie die nationalen (deutschen) Voraussetzungen für diese Rente erfüllen. Leistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag erbracht.
Das Europarecht sieht vor, dass Rentenanträge zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung regelmäßig beim Wohnortträger zu stellen sind. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Rentenantrag auf deutsche Rente auch beim rumänischen Träger stellen können. Dies ist das Bezirksrentenamt, in dem Sie wohnen. Der rumänische Träger hat den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten, wenn für Sie die deutschen Rechtsvorschriften zuletzt galten und Sie in Rumänien keine Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Haben Sie auch Versicherungszeiten in Rumänien zurückgelegt, gilt der in Rumänien gestellte Rentenantrag auch als Antrag auf deutsche Rente, sofern Sie in diesem Antrag auch angeben, dass Sie Versicherungszeiten in Deutschland zurückgelegt haben. Die europäischen Rentenversicherungsträger tauschen sich im weiteren Verfahren aus und wenden sich an Sie, sofern Ihre Mitarbeit erforderlich ist.
Alternativ können Anträge auch bei dem Träger des Mitgliedstaats gestellt werden, dessen Rechtsvorschriften zuletzt galten, bei dem der Antragsteller also zuletzt versichert war. Waren Sie zuletzt nach den deutschen Rechtsvorschriften versichert, könnten Sie sich schriftlich – auch zunächst formlos – an den für Ihr Versicherungskonto zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung wenden. Da Sie in Rumänien wohnen, ist dies die Deutsche Rentenversicherung Bund beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, wenn Ihr Versicherungskonto dort geführt wird. Wird Ihr Versicherungskonto bei einem Regionalträger geführt, ist bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern zuständig. Der deutsche Rentenversicherungsträger wird Ihnen die notwendigen Verfahrensschritte erläutern und gegebenenfalls auch den rumänischen Versicherungsträger kontaktieren.
HINWEIS:
Eine Rente wegen Erwerbsminderung (oder eine andere Rente) von der Deutschen Rentenversicherung können Sie allerdings nur erhalten, wenn Sie neben den persönlichen auch die versicherungsrechtlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente erfüllen und einen Antrag stellen. Nur der deutsche Rentenversicherungsträger kann entscheiden, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert im rentenberechtigenden Maße nach den deutschen Rechtsvorschriften sind. Eine bereits festgestellte Schwerbehinderung von 50% ist insoweit - allein gesehen - nicht aussagekräftig. Auf die Ausführungen in den Broschüren der Deutschen Rentenversicherung „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, „Die richtige Altersrente für Sie“, „Leben und Arbeiten in Europa“ und „Meine Zeit in Rumänien – Arbeit und Rente europaweit“ weisen wir hin. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/broschueren_node.html
Grundsicherungsleistungen können Sie nur bei dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Auf die Ausführungen von „Jupp“ verweisen wir.
Sie haben ferner - auch bei Wohnort in Rumänien - die Möglichkeit, eine Rentenauskunft zu beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihren deutschen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung