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GRV-Befreiung

von Betriebsrentner Dirk21.10.2009 | 17:15
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6 Antworten

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Ich bin Handwerker - Anlagentechniker für Heizung und Sanitär + Elektriker und möchte mich im Rahmen eines Hausmeisterservice selbstständig machen. Wie sollte ich die Gewerbeanmeldung gestalten, um eine Befreiung von der GRV zu erhalten? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.10.2009 | 08:37

Sollten Sie mit einem Handerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein, ist zunächst (wie bereits von "FUN" beschrieben) die Versicherungspflicht als Handwerker zu prüfen. So wie ich Ihren Sachverhalt jedoch verstehe, werden Sie sich jedoch nicht in diesem Bereich selbständig machen.

Da dies im Detail jedoch an dieser Stelle nicht geklärt werden kann, rate ich zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungträgers unter Mitnahme von Unterlagen zu der von Ihnen beabsichtigten Aufnahme der Selbständigkeit, wo dann evtl. auch entsprechende Vordrucke aufgenommen werden können, um Ihre Frage bzgl. der Versicherungspflicht baldmöglich klären zu lassen.

5 Antworten

F U Nam 21.10.2009 | 17:53
Hallo Herr Kolthoff, sofern sie bereits 216 Monate mit Pflichtbeiträgen in der gRV haben, können sie sich als Handwerker befreien lassen. Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Gewerbetreibende (bis 31.12.2003 selbständig tätige Handwerker), die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Sofern sie sich jedoch im Bereich Hausmeisterservice selbständig machen, muss lediglich geprüft werden, ob eine sogenannte "Scheinselbständigkeit", also Tätigkeit überwiegend für nur einen Auftraggeber, entstanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, liegt keine Versicherungspflicht vor. Nichts desto trotz sollte das Formular V020 ( http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/SharedDo… ) ausgefüllt und an die DRV geschickt werden. Ein Besuch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann ebenfalls nicht schaden, denn Rentenansprüche jetzt für Altersrenten und / oder Erwerbsminderungsrente können unter bestimmten Voraussetzungen weiter aufrecht erhalten bleiben. Nur den Gedanken ans Sparen und nicht die späteren Folgen zu bedenken, wäre in der heutigen Zeit recht blauäugig.
-_-am 21.10.2009 | 22:59
Wenn Sie nicht nur einen Auftraggeber haben, müssen Sie bei einem "Hausmeisterservice" gar nichts unternehmen. Sie sollten sich aber beraten lassen zum Thema "Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes". Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.führt Sie zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
-_-am 21.10.2009 | 23:09
"Wie sollte ich die Gewerbeanmeldung gestalten?" Dazu lassen Sie sich bei der Handwerkskammer beraten. Die Deutsche Rentenversicherung erhält von dort die Meldung der Eintragung in die Handwerksrolle und beurteilt nicht selbst, ob und wie eine Eintragung zu erfolgen hat. Siehe aber auch Ausführungen von F U N zu 216 Monaten Beiträge.
Bescheideneram 22.10.2009 | 07:07
Also ich habe noch keinen Hausmeisterservice mit einem HWR-Eintrag gesehen. Möglich ist es sicherlich. Sollen das zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten sein? Evtl. könnte man sich bei sachlichem Zusammenhang auch überlegen die bestehende Gewerbeanmeldung zu erweitern. In diesem Fall dürfte die Handwerkerpflichtversicherung vorrangig sein. Von dieser könnten Sie sich, wie F U N bereits anmerkte, nach 18 Jahren Pflichtbeiträge befreien lassen. Eine Pflichtversicherung wegen "Scheinselbständigkeit" (obwohl es diesen Begriff im SGB VI nicht gibt) dürfte dann evtl. gar nicht geprüft werden.
Guter Ratam 22.10.2009 | 08:54
Hallo Dirk, ich rate Ihnen in jedem Fall ein Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts u Beratungsstelle zu vereinbaren.Lassen sie sich unbedingt über die Folgen eines "Austretens aus der gesetzlichen "Rentenversicherung beraten. ( ggfs.Weiterzahlung von freiwilligen Beiträgen zur Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsrentenschutzes ).Sie gölauben nicht wie viele Selbständige täglich Ihr grosses Leid klagen und und rumschreien, weil sie kein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Sie hätten ja jahrelang eingezahlt und bla bla bla...das könne es ja nicht sein..und bla bla bla.. Dieses Rumgeschreie können sie sich ersparen, indem sie sich rechtzeitig informieren. Es will zwar jeder schnellstens raus aus der gesetzlichen RV, aber Leistungen im Krankheitsfall will auch jeder. Das ist für die meisten SELSBSTÄNDIGEN natürlich SELBSTVERSTÄNDLICH. Für einen normalen Menschen natürlich unverständlich.
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