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Zur Moderatoren-Antwort springenSollten Sie mit einem Handerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein, ist zunächst (wie bereits von "FUN" beschrieben) die Versicherungspflicht als Handwerker zu prüfen. So wie ich Ihren Sachverhalt jedoch verstehe, werden Sie sich jedoch nicht in diesem Bereich selbständig machen.
Da dies im Detail jedoch an dieser Stelle nicht geklärt werden kann, rate ich zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungträgers unter Mitnahme von Unterlagen zu der von Ihnen beabsichtigten Aufnahme der Selbständigkeit, wo dann evtl. auch entsprechende Vordrucke aufgenommen werden können, um Ihre Frage bzgl. der Versicherungspflicht baldmöglich klären zu lassen.
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