Sehr geehrtes Expertenteam ,
Ich werden ab 01.01.20 arbeitslos und dementsprechend
ALG 1 beziehen plus Anteil einer gr.Witwerrente meiner Frau.
Bis zum 31.12.21 ( 2 Jahre )soweit keine Neubeschäftigung.
Ab dem 01.01.22 würde ich in Hartz 4 kommen.Möchte mich aber nicht registrieren lassen.
Ab dem 01.12.22 habe ich eigenen Rentenanspruch.Also 11 Monate zwischen Alg 1 und eigene Rente.
Ich hätte dann doch Anspruch auf die kompl.gr.Witwerrente da
ja ALG 1 entfällt ?
Oder gibt es da andere Restriktionen
Dank an das Expertenteam im Voraus
Bertold 60
Hallo Bertold 60,
auf Ihre Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, soweit es den maßgeblichen Freibetrag übersteigt.
Auch das Arbeitslosengeld gehört zum eigenen Einkommen.
Hartz-IV-Bezüge sind kein Einkommen, das auf die Witwerrente angerechnet wird.
Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, wenn sich Ihr Einkommen verändert, besonders dann, wenn es sich verringert.
Ihr Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe die Witwerrente wieder an Sie gezahlt werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung