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Experten-Antwort

Gültigkeit des Bewilligungsbescheides

von Majakind23.06.2017 | 12:15
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9 Antworten

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Hallo, meine Bescheid über med. Reha ( Psychosomatik) wurde mir am 23.05.2017 zugesandt. Mein vorläufiger Antritts-Termin ist aber erst der 15.11.17 . Wie lange ist der Bescheid gültig bzw muss ich eventuell nachgenehmigen lassen oder dann wieder neu beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Majakind,

ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.

Wir wünschen viel Erfolg für die Reha!

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8 Antworten

KSCam 23.06.2017 | 13:56
Machen Sie sich keine Sorgen: die Reha ist bewilligt, die Klinik hat Ihnen einen (vorläufigen) Termin genannt - somit ist alles gut. Die DRV weiß dass bei Rehas wegen Psyche lange Wartezeiten bestehen, das brauchen Sie denen nicht mitzuteilen. Sie brauchen nur noch abwarten (und was Kühles trinken).....schönes WE.
Herz1952am 23.06.2017 | 14:01
Hallo Majakind, eigentlich haben Sie nach § 1 SGB V, nur die Pflicht darauf zu achten, dass Ihre Gesundheit nicht weiter gefährdet wird. Sollte eine Reha Ihrer Gesundheit sogar schaden, darf Sie eigentlich niemand dazu zwingen die Wunschklinik zu wechseln. Dies verstößt nämlich sogar gegen das Grundgesetz. Aber leider wird dieses oft nicht beachtet und es gibt sogar noch ein Patientenschutzgesetz, das zum Teil in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebunden ist. Aber dies scheint für Ärzte ein chinesisches Fremdwort zu sein. Außerdem haben sowohl Ärzte und Gutachter so gut wie keine Rechtskenntnisse. Achten Sie deshalb beim Attest Ihres Arztes darauf, dass es vollständig und Ihrer Meinung nach Richtig ist. Manche Ärzte können das nicht (oder wollen sich keine große Arbeit machen). Deshalb kommt es auch dadurch zu Fehlentscheidungen von Gutachtern. Diese können bei vielen Krankheiten die Tatsachen nicht genau kennen. Dies liegt leider in der Natur der Sache. Außerdem sind diese auch oft voreingenommen. Aber es gibt auch Fälle, bei denen die Reha vorzeitig durch die Reha-Klinik abgebrochen wird, weil sie nicht (zur Zeit wenigsten nicht) sinnvoll ist. Allerdings sind die Rehakliniken "erfolgsorientiert" und Gutachten werden oft geschönt. Warten Sie erst einmal ab, was die Rentenversicherung zum Antritttstermin zum 15.11 sagt. Die RV ist auch nicht unbedingt daran interessiert unnütz, bzw. vorzeitig noch mehr Geld auszugeben. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
KSCam 23.06.2017 | 14:13
was @Herz1952 hat der Käse den Sie schreiben eigentlich mit Majakinds Problem zu tun? Machts es Ihnen Spass psychisch labile Menschen (siehe Beitrag von gestern) mit Ihrem Gelaber zu verunsichern?
Majakindam 23.06.2017 | 14:21
Muss ICH der DRV und der Krankenkasse den Antritts termin mitteilen oder macht das die Rehaklinik ?
Herz1952am 23.06.2017 | 14:27
Hallo Majakind, die Rehaklinik wird die DRV informieren. Sie brauchen nichts zu tun. Als unser Sohn vorheriges Jahr zu einer Reha war, sagten die Ärzte, dass viele Patientin nicht wüssten, dass die DRv als Kostenträger selbstverständlich in kenntnis gesetzt werden muss über den Antritt, da die Klinik schließlich ihr Geld haben will. Letztendlich geht es eben immer nur um Geld und damit dieses fließt erfüllen alle Beteiligten ihre Pflicht. Zum Wohle der Patientin erfolgt das nicht, sondern nur zur eigenen Bereicherung. Aber wenn es den Patienten trotzdem zu Gute kommt, will ich drüber hinwegsehen :-)
Majakindam 23.06.2017 | 14:31
An KSC: Danke danke danke. Ich seh es genauso. Verstehe nicht das solche Teilnehmer nicht gesperrt werden. Einfach nervig u penetrant !
Herz1952am 23.06.2017 | 14:57
Ich habe Ihre Frage doch eindeutig beantwortet. Sie müssen der DRV und KK nicht Bescheid sagen. Was wollen Sie denn noch von mir?
Genervteram 23.06.2017 | 20:17
Ich habe Ihre Frage doch eindeutig beantwortet. Sie müssen der DRV und KK nicht Bescheid sagen. Was wollen Sie denn noch von mir? Oh Herz1952, als ob irgendjemand etwas von Ihnen als psychisch gestörtem Forenclown etwas wollte! Außer einem Kopfschütteln können Sie hier nichts mehr erwarten. Sie sollten sich erstmal behandeln lassen, bevor Sie sich hier weiter äußern.
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