Hallo Majakind,
eigentlich haben Sie nach § 1 SGB V, nur die Pflicht darauf zu achten, dass Ihre Gesundheit nicht weiter gefährdet wird. Sollte eine Reha Ihrer Gesundheit sogar schaden, darf Sie eigentlich niemand dazu zwingen die Wunschklinik zu wechseln. Dies verstößt nämlich sogar gegen das Grundgesetz. Aber leider wird dieses oft nicht beachtet und es gibt sogar noch ein Patientenschutzgesetz, das zum Teil in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebunden ist. Aber dies scheint für Ärzte ein chinesisches Fremdwort zu sein. Außerdem haben sowohl Ärzte und Gutachter so gut wie keine Rechtskenntnisse.
Achten Sie deshalb beim Attest Ihres Arztes darauf, dass es vollständig und Ihrer Meinung nach Richtig ist.
Manche Ärzte können das nicht (oder wollen sich keine große Arbeit machen). Deshalb kommt es auch dadurch zu Fehlentscheidungen von Gutachtern. Diese können bei vielen Krankheiten die Tatsachen nicht genau kennen. Dies liegt leider in der Natur der Sache. Außerdem sind diese auch oft voreingenommen.
Aber es gibt auch Fälle, bei denen die Reha vorzeitig durch die Reha-Klinik abgebrochen wird, weil sie nicht (zur Zeit wenigsten nicht) sinnvoll ist.
Allerdings sind die Rehakliniken "erfolgsorientiert" und Gutachten werden oft geschönt.
Warten Sie erst einmal ab, was die Rentenversicherung zum Antritttstermin zum 15.11 sagt. Die RV ist auch nicht unbedingt daran interessiert unnütz, bzw. vorzeitig noch mehr Geld auszugeben.
Alles Gute für Ihre Gesundheit.