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Experten-Antwort

Gültigkeit des stationären Rehabilitations-Entlassungsberichtes

von Kerstin17.06.2020 | 09:46
2471 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, folgende Frage habe ich zum ärztlichen Entlassungsbericht: In meinem REHA-Entlassungsbericht vom 01.08.2019 steht unter dem Punkt "sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise" unter A., dass ich die zuletzt ausgeübte sv-pflichtige Tätigkeit als Sekretärin 3 bis unter 6 Stunden ausüben darf. Unter B. 3. steht, dass eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen 6 Stunden und mehr ausgeübt werden kann. C. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Leistungs-vermögen für 6 Stunden und mehr täglich für körperlich mittelschwere Arbeiten im Wechsel von überwiegend Stehen, überweigend Gehen und überweigend Sitzen in Tages- bzw. Früh- oder Spätschicht. Mein seelischer Gesundheitszustand (mittelgradige Depression) ist immer wieder belastet und ich habe einige orthopädische Erkrankungen. Von Oktober 2019 bis März 2020 war ich arbeitsunfähig geschrieben. Im April 2020 habe ich einen Antrag auf Erwerbminderungsrente, teilweise, gestellt. Bin in einem Minijob als Bürohilfe in einem kleinen Steuerbüro (3 Beschäftigte) tätig. Eine Umwandlung meines Arbeitsplatzes in eine sv-pflichtige Teilzeitstelle ist nicht möglich. Der AG musste das Formular "Angaben zur Beschäftigung..." jetzt ausfüllen. Aufstockend bekomme ich das Arbeitslosengeld 2 gezahlt. Meine Frage dazu: Ist die Empfehlung aus der Reha Juni 2019 noch gültig für den Antrag auf EMR? Ich habe in Erinnerung, dass bei einem Vortrag in der Klinik etwas von 6 Monaten gesagt wurde. Vielen lieben Dank für eine Erklärung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin,

für die Beurteilung der aktuellen Erwerbsfähigkeit ist ein "älterer" Entlassungsbericht nur bedingt aussagekräftig.

Die Zwischenzeit findet natürlich auch ihre Berücksichtigung. Es geht darum eine aktuelle Einschätzung des Leistungsvermögens herauszufiltern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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1 Antworten

Schadeam 17.06.2020 | 10:26
Die damalige "Empfehlung" war die Meinung des Arztes der Rehaklinik vor knapp einem Jahr. Der hat gesagt, dass Sie (aus damaliger Sicht) Ihren letzten Job nur weniger als 6 Std. täglich machen können, aber grundsätzlich über 6 Stunden arbeiten können. Wie die DRV heute Ihren Zustand einschätzt müssen Sie abwarten - da kann keiner im Forum (wir sind alles keine Arbeitsmediziner) eine Einschätzung abgeben. Meine gefühlte Erwartung: wenn alles so ist wie vor einem Jahr bekommen Sie keine Rente weil die Klinik der Meinung war dass Sie ganztags, d.h. über 6 Std täglich arbeiten können. Warten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag ab.
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