Hallo Kerstin,
für die Beurteilung der aktuellen Erwerbsfähigkeit ist ein "älterer" Entlassungsbericht nur bedingt aussagekräftig.
Die Zwischenzeit findet natürlich auch ihre Berücksichtigung. Es geht darum eine aktuelle Einschätzung des Leistungsvermögens herauszufiltern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam