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Experten-Antwort

Gültigkeit einer Erwerbsminderung bei Arbeitsversuch

von Ulli15.08.2018 | 20:09
354 Ansichten
4 Antworten

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Hallo wie lange ist die Feststellung einer Erwerbsminderung mit Rente gültig? Zum Beispiel EM Rente seit einigen Jahren und nun möchte man versuchen wieder zu arbeiten. Was ist wenn das schief geht? Muss man dann alles von vorn mit Anträgen machen? Steht man dann schlechter da, weil man die letzten Jahre ja nichts verdient hat? Oder gibt es eine Zeitspanne bis zu der die DRV sagt ok er versucht es und wenn er bspw innerhalb der nächsten 2 Jahre doch scheitert und der Versuch schief geht, dann bekommt er ab dem Zeitpunkt X wieder die volle Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten diese Frage mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sind Sie aufgrund der Hinweispflichten (siehe Rentenbescheid)verpflichtet, dies dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen.

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3 Antworten

Suchfunktionam 15.08.2018 | 20:14
Suchfunktion nutzen. Wurde schon mehrfach hier beantwortet.
Ulliam 16.08.2018 | 11:03
Das habe ich vorher getan und 2 Beiträge gefunden. Dort wird sich ausschließlich über arbeitsunwillige faule Menschen aufgeregt die ja anscheinend doch arbeiten können und im Gegenzug, dass man lieber Rentner bleiben und nebenbei einen Minijob ausüben soll. Dann wird noch darauf hingewiesen, dass man mit Teilerwerbsminderung eine Hinzuverdienstgrenze hat. Letztendlich sind das alles aber keine Antworten. Wenn ich Vollzeit arbeiten gehe und dann nach einiger Zeit merke es geht nicht ich habe mich überschätzt, kann ich dann in die Rente zurückkehren, wenn ja wie lange gilt diese Rückkehrfrist oder gibt es so eine Möglichkeit gar nicht und ich müsste das Verfahren komplett von vorn durchlaufen und meine Rente wird komplett neu berechnet werden und die bisherigen Zurechnungszeiten gehen verloren? Wäre zwar blöd aber wenigstens eine Antwort.
???am 16.08.2018 | 12:40
Eine Antwort, die alle Eventualitäten abdeckt und dann noch individuell auf Ihre Problematik eingeht, ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich. Von daher sollten Sie einen Termin in einer A+B-Stelle Ihrer DRV vereinbaren. Ganz grundsätzlich lässt sich zu Ihrer Fragestellung sagen: 1. Ein Arbeits"versuch" (!) dauert bestimmt keine 2 Jahre. 2. Wenn Sie eine Beschäftigung über 3 Stunden täglich aufnehmen, müssen Sie das der DRV mitteilen und die wird dann Ihre Erwerbsminderung überprüfen. 3. Das Ergebnis Ihrer Beschäftigungsaufnahme wird irgendwo zwischen "Anrechnung des Einkommens auf die Rente" bis " kompletten Rentenentzug" liegen.
Deutsche Rentenversicherung
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