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Experten-Antwort

Gültigkeit Rehabwilligung

von Grübchen13.01.2019 | 19:09
116 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte für meinen Vater (Rentner) eine Rehabilitation nach Krebserkrankung beantragen. Aktuell hat er jedoch zusätzlich noch einen Achillessehnenanriss durch Antibiotikagabe und muss eine Orthese tragen. Meine Fragen: - Muss er nach Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung die Reha direkt antreten oder kann er den Antritt aufgrund des Achillessehnenanrisses verschieben? - Wer kann bzw. muss die Verschiebung des Antritts beantragen: Der Hausarzt oder der Orthopäde? - Kann man einen "Wunschtermin" für den Antritt mit der Klinik vereinbaren? - Oder wäre es besser, die Reha erst nach Genesung des Achillessehnenanrisses zu beantragen? Muss ich hierfür bestimmte Fristen beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grübchen,

dem Beitrag von Feli kann ich zustimmen. Weitere Informationen zur onkologischen Rehabilitation erhalten Sie z. B. auch unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/03_reha_nach_krebs/reha_nach_krebs_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Cosimaam 13.01.2019 | 20:28
Wenn Ihr Herr Vater schon Altersre bezieht, bzw. mehr als eine 2/3 Rente der RV sollte die Krankenkasse für die Reha zuständig sein.
Feliam 14.01.2019 | 08:15
Für die Reha nach der Krebserkrankung ist auch bei Rentnern die Rentenversicherung zuständig. Natürlich sollte diese erst angetreten werden, wenn der übrige Gesundheitszustand dies zulässt. Anders als bei Anschlussheilbehandlungen ist hier grundsätzlich kein unmittelbarer Antritt erforderlich.
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