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Experten-Antwort

Günstigerprüfung, Teilerwerbsminderungsrente

von Netti15.07.2018 | 21:18
315 Ansichten
2 Antworten

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Nabend, Ich beziehe seit 2009 eine Teilweiseerwebsminderungsrente. Warum wird rückwirkend die Günstigerprüfung vor dem 1.7. 2014 nicht durchgeführt? Ich konnte tatsächlich nicht vorher voll arbeiten, also gerade die Voraussetzungen treffen bei mir zu. Außerdem, meine Freundin hat auch eine TMR die zur viertel ausgezahlt wurde. Nun mit der neuen hinzuverdienstgrenze erhält sie die halbe. Also über die Hälfte an Euro mehr als vorher. Ich verstehe das ganze System irgendwie nicht mehr

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Netti,

möglicherweise vermischen Sie gerade einige Sachverhalte. Wenn Sie vom 01.07.2014 sprechen meinen Sie wahrscheinlich die Ausweitung der Zurechnungszeit. Hier orientiert sich das anzuwendende Recht am Versicherungsfall, bzw. am Rentenbeginn. Die neuen Hinzuverdienstgrenzen, worauf sich Ihre Einwendungen bezüglich der Rente Ihrer Freundin beziehen, gelten unabhängig vom Rentenbeginn/ Versicherungsfall auch für Bestandsfälle ab dem 01.07.2017. Folgen Sie dem Rat von „Fastrentner“. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung .

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fastrentneram 15.07.2018 | 21:24
Dann ab mit den entsprechenden Rentenbescheiden zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle. Für dieses Forum sind Ihre Angaben viel zu allgemein und dürftig!
Deutsche Rentenversicherung
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