ich erhalte, wie wahrscheinlich alle Versicherten, jedes Jahr eine Renteninformation von der DRV Bund. Das diese bereits hochgerechnet ist auf 62 Jahre ist ja klar, aber.... Ist in der Berechnung von Erwerbsminderungsrente eine Günstigerprüfung von vorne herein enthalten, oder wird diese erst im "Ernstfall" durchgeführt. Ich würde mich über qualifizierte Antworten freuen und möchte alle Nörgler oder "angeblich Besserwisser" bitten, sich rauszuhalten. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
14.11.2017, 10:18
von
Dildoschweggens
Zitiert von: Chedila
Ich würde mich über qualifizierte Antworten freuen und möchte alle Nörgler oder "angeblich Besserwisser" bitten, sich rauszuhalten. Vielen Dank.
Sie wissen anscheind wirklich nicht, wie Trolle denken. Mit solchen Sätzen provozieren sie doch erst Recht die Trolle. Trollbeiträge entstehen doch nicht, weil Trolle glauben, der User fände die Beiträge toll und würde sich über unsinnige Kommentare freuen...
14.11.2017, 10:29
Experten-Antwort
Im Rahmen der Renteninformation wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ermittelt unter Berücksichtigung und Bewertung der Zurechnungszeit und der Rentenabschläge. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Berechnungsgänge, also auch die Grund- und Vergleichsbewertung.
14.11.2017, 10:31
von
Chedila
Vielen Dank.
14.11.2017, 10:48
von
Nicht-Nörgler
Ich versuche mal zu Antworten, wie ich die Frage verstanden habe. Der erste Betrag wäre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Eintritt am Berechnungstag(Erstellungstag dieses Schreibens). Der zweite Betrag wäre die Regelarbeitsrente mit 65 + XX Monaten nach "aktuell" erreichten Rentenpunkten. Das "aktuell" hingt etwas hinterher, meistens nur bis 31.12. des Vorjahres (gebuchte Beiträge). Der dritte Betrag ist eigentlich verständlich beschrieben. Rat: Keine Rentenauskunft im Januar anfordern, weil dann "aktuell" noch vom Vor-VorJahr sein kann. Also gibt es keine Günstigerprüfung, auch weil eine Erwerbsminderung(der Beginn) nicht wählbar ist.
14.11.2017, 14:04
von
senf-dazu
Anders herum wird ein Schuh draus ...
Um eine Aussage über die EM-Rente treffen zu können, wird neben der Grund- und Vergleichsbewertung auch eine zweite Vergleichsbewertung durchgeführt. Diese "Günstigerprüfung" erfolgt, um zu vermeiden, dass krankheitsbedingt in den letzten Jahren schon weniger verdient werden konnte und deswegen der Durchschnitt der Entgeltpunkte geringer ausfällt. Das gehört zum normalen Abarbeiten der Daten und sollte daher auch im Betrag in der Renteninfo enthalten sein.