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Gutachten

von edwin17.02.2009 | 14:22
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt ärztliche Gutachten wurden erstellt Ich weis vom Neurologen welcher mich unter 3 Stunden beurteilt hat für meine 2 erlernte Berufe aber 6Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt Was bedeutet dies ? Ich habe 35 Jahre in den erlernten Berufen gearbeitet Soll ich jetzt als Hilfsarbeiter arbeiten..wäre mir auch egal aber ich werde 58 wo soll ich so etwas finden (2 Hinterwandinfakte )

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Ihnen in dem Bescheid der Rentenversicherung ein auf dem Arbeitsmarkt verwertbares Leistungsvermögen bescheinigt wird, wird Ihnen die Agentur für Arbeit dabei behilflich sein, einen Ihren Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Bitte warten Sie zunächst den Bescheid ab und klären dann die weiteren Fragen.

2 Antworten

B´sonam 17.02.2009 | 15:07
Ich würde (ganz vorsichtig) meinen, dass es aufgrund des Gutachtens unter Umständen auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit hinausläuft. Das sie vor 1961 geboren sind haben sie diese Möglichekeit noch.
Corlettoam 17.02.2009 | 15:59
Anhand ihrer Schilderung würde ihnen dann wohl nur eine Teilerwerbsminderungsrente zuerkannt werden, da Sie ja auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt vollzeitig erwerbsfähig sind. ABER, normalerweise äüßern sich die Gutachter nach der Begutachtung nicht wie ihr Gutachten an die Rentenversicherung lauten wird. Sollte dies doch bei Ihnen geschehen sein, so würde ich den Aussagen nicht uneingeschränkt glauben. Habe schon persönlich erlebt , das die Aussagen die mir am Ende der Begutachtung gemacht wurden, im Gutachten dann völlig gegenteilig niedergeschrieben wurden.... Außerdem MUß die RV dem Gutachten nicht folgen und dieses dient lediglich als Entscheidungshilfe . Die endgültige Entscheidung - ob überhaupt und welche EM-Rente Sie bekommen - obliegt einzig und alleine dem medizinschem Dienst/ der Verwaltung der RV und diese wird die Entscheidung anhand aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen/Atteste und nicht nur alleine aufgrund des Berichtes des Gutachters treffen. Insofern bleibt ihnen nur den jetzt folgenden schriftlichen Bescheid der RV abzuwarten. Alles andere wäre und ist reine Spekulation .
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