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Gutachten

von lisa6218.01.2010 | 14:28
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe meine schriftliche Einwilligung zur Weitergabe des Entlassungsberichtes (med. Reha)erteilt, wurde zur fachärztlichen Begutachtung eingeladen, aber dem Doc lag z. Zeitpunkt der Untersuchung kein Entl.-bericht vor, er hat mich untersucht, ohne zu wissen, was mein Problem ist. Dieser Ablauf kann doch eigentlich nicht so ganz in Ordnung sein. Denke ich als Laie. Danke für Ihre Antwort

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 16:15

Zu Ihrer Frage: JA!

Wenn der Gutachter Unterlagen benöitgt hätte, wären sie von ihm sicher angefordert worden oder die Rentenversicherung hätte sie gleich mitgeschickt.

Alle medizinischen Unterlagen werden in der Rentenversicherung noch einmal zu einer Gesamtstellungnahme einer Ärztin / einem Arzt vorgelegt.

Ein Beispiel: Reha-Leistung wegen orthopädischer Erkrankung. Der Orthopäde bemerkt eine Hauterkrankung. Die Rentenversicherung veranlasst eine fachärztliche Begutachtung beim einem Hautarzt. Für seine medizinische Beurteilung bernötigt er m. E. das orthopädische Gutachten nicht.

Sie hätten im übrigen doch auch die Möglichkeit gehabt, auf den Entlassungsbericht hinzuweisen. Das können sie auch jetzt noch.

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 14:59

Leider ist der Sachverhalt nicht ganz klar.

1. Wer hat die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt, zu der der Ärztliche Entlassungsbericht erstellt wurde?

2. Wer hat die fachärtzliche Begutachtung veranlasst?

Sie haben natürlich die Möglichkeit, anlässlich der Untersuchung - oder auch später -auf die durchgeführte Leistung und den Entlassungsbericht hinzuweisen.

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 15:33

Dann besteht von Seiten der Rentenversicherung wohl noch weiterer Klärungsbedarf, daher offensichtlich eine "fachärztliche Begutachtung". Siehe auch den Beitrag von Elchi.

Die Rentenversicherung wird eine Entscheidung nach Vorliegen aller (!) Unterlagen treffen.

Moderatoren-Antwortam 19.01.2010 | 07:50

Wie bereits gesagt, können Einzelfälle hier in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden. Auch kann wohl niemand zum Ablauf der bereits erfolgten Begutachtung etwas sagen, weil keine dritte Person dabei anwesend war. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, das Gutachten anzufordern und dazu aus eigener Sicht Stellung zu nehmen. Auch hätte die Möglichkeit bestanden, selber Unterlagen mitzubringen oder darauf hinzuweisen, das sie z. B. beim Facharzt / Hausarzt / usw. vorliegen. Im übrigen hätte die Möglichkeit bestanden, eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitzunehmen. Vielleicht können Sie auch das Gutachten mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und diskutieren. Sicher hat er auch eine Meinung dazu.

15 Antworten

Elchiam 18.01.2010 | 14:47
Doch warum nicht ? Der Gutachter hat doch einen ganz konkreten Begutachtungsauftrag von der Rentenversicherung erhalten - mit allen relevanten Daten über Sie und ihre Erkrankung . Dies ergibt sich doch schon alleine aus der med. Fachrichtung des Gutachters, zu dem man Sie schickt. Die RV schickt Sie ja z.B. nicht zum Psychiater , wenn Sie unter Bluthochdruch leiden... Außerdem wird die RV alle anderen ärztlichen Berichte die über Sie voliegen dem Gutachter mit zugesandt haben, sodass er sich schon ein Bild über Sie und ihre Problematik hinsichtlich einer Erwerbsminderung machen konnte. Die Gutachter sind im Vorfeld meist sehr gut informiert und sollen sich aber auch gerade während der Begutachtung ein möglichst neutrales - unvoreingenommenes - Urteil über Sie bilden und danach erst eine Einschätzung einer eventuellen EM abgeben. Offentsichtlich hat der Rehaentlassbericht ja der RV keine eindeutigen Hinweise bezüglich einer EM bei ihnen geliefert, sonst wären Sie ja jetzt nicht noch einmal zusätzlich Begutachtet worden.... Das nächste Mal empfehle ich ihnen slebst eine Mappe mit allen ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen zusammenzustellen und diese zur Begutachtung mitzunehmen und dem Arzt zu übergeben.
lisa62am 18.01.2010 | 15:23
hallo, 1. Krankenhaus nach OP beantragt, bewilligt durch RV 2. RV nach Widerspruch,Ablehnung Antrag auf Teilhabe
lisa62am 18.01.2010 | 15:38
Hallo experte, ich versuch es nochmal: Gutachterliche Untersuchung erfolgte bereits, jedoch ohne irgendwelcher Unterlagen. Das war ja meine Frage, oder ich stell sie nochmal: Kann eine gutachterliche fachärztliche Untersuchung ohne irgendwelche Unterlagen, wie z.B. Entlassungsbericht der med. Reha überhaupt erfolgen?. Der Arzt wusste nichts von mir. Er hatte keinerlei Unterlagen!
betroffener Laieam 18.01.2010 | 15:42
Ganz kann ich den Aussagen nicht folgen. Auch in meinem Fall lag dem Gutachter nichts vor, auch keine Diagnose! Es wurden im Vorfeld auch keine Arztberichte von der DVR angefordert. Ein Patient verfügt meist nicht über die Unterlagen, besonders bei psychiatrischen Diagnosen. Nach Antragstellung wurde ich innerhalb kurzer Zeit (ca. 3 Wochen später) durch den Gutachter über den Termin informiert, 1 Woche später die Information durch die DRV über den Termin, 1 Woche später die Eingangsbestätigung der Antragstellung. Die Fachrichtung ergibt sich bereits aus den im Antrag angegebenen Ärzten. mfg
lisa62am 18.01.2010 | 16:43
nun, in der Tat, es ist ungewöhnlich, bzw. unvorstellbar. Kein Psychater, er war Orthopäde. Und dieser hat nicht eine einzige Reakiton getestet, er hat gemacht, d.h.m er hat meine Bewegungen versucht zu verstärken. Also, er bemühte sich, z.B. beim Finger-Boden-Abstand, mich tatkräftig zu unterstützen. Bitte, wie geht das nach einer Bandscheinvorfalloperation? Noch dazu, ohne zu fragen, ob Beschwerden - Schmerzen - bestehen. Wohl bemerkt ist Schmerz subjektiv, aber garnicht befragt zu werden? Elchi, bist Du Patient? wenn ich das fragen darf. Achso, es nicht um Beantragung Rente, ich will wieder arbeiten, das mal nur zur Erklärung. Gruß
Elchiam 18.01.2010 | 16:08
Das der Gutachter nun gar nichts über Sie und ihre Erkrankungen wusste, ist eigentlich nicht vorstellbar und wäre schon recht ungewöhnlich. Vielleicht hat er ihnen dies auch nur so gesagt, obwohl er doch Unterlagen vorliegen hatte. Gutachter ( vor allem Psychiater ) sind schlaue Kerlchen und werfen macnhmal gewisse Angeln aus, nur um eine gewisse Reaktion vom Probanten zu sehen... Außerdem wird Sie dann der Gutachter ja auch befragt haben, unter welchen Erkrankungen Sie leiden und warum Sie meinen deshalb Erwerbsgemindert zu sein. Aber wie gesagt, das dem Gutachter Unterlagen vorliegen müssen , ist eben auch keine Voraussetzung für die Begutachtung. Er soll ja neutral und aktuell begutachten und sich nicht event. an anderen Unterlagen der Kollegen Ärzte ausrichten ( obwohl dies in der Praxis natürlich oft geschieht ) . Ein Rehabericht der übrigens älter als 2-3 Monate ist, wird eh nicht mehr berücksichtigt, da sich ja die Erkrankung gebessert oder auch verschlechtert haben könnte. Ihr Rehabericht scheint ja offensichtlich schon weit älter zu sein. Versteifen Sie sich also nicht zu sehr auf diesen alten Rehabericht. Entscheidend ist der jetzige Gesundheitszustand und seine Prognose für der Zuklunft.
betroffener Laieam 18.01.2010 | 17:36
Und so geschehen. Dementsprechend unsensibel, milde ausgedrückt verlief die Untersuchung. Vermutet hatte ich, daß die DRV zunächst alle Berichte anfordert und dem Gutachter zukommen läßt. Das wäre schon allein in der kurzen Zeit nicht realisierbar gewesen.
Elchiam 18.01.2010 | 17:10
Orthopädische Gutachter ziehen halt das gesamte Programm nach ihren orthopädischen Richtlinien durch ( Bücken, Beugen, Biegen , Finger-Boden-Abstand, Gradmessungen hier und da und div. andere Dinge ) Der sieht dann schon wo was nicht so ist wie es sein sollte. Die Schmerzsituationsabfrage ist aber ein unbedingter Punkt was er hätte machen müssen. Wurde denn gar nicht geprochen während der ganzen Untersuchung und wie lange dauerte die Untersuchung ? Normal ergibt sich doch ein Frage und Antwortgespräch während der Untersuchungssituation. Bin jetzt schon 7 x begutachtet worden und das lief bei mir immer in so einer Gesprächs/Interviewatmosphäreab. Man muss natürlich auch selber " aktiv " sein in der Begutachtung und seine Beschwerden dem Arzt auch detailiert mitteilen und nicht nur alles stumm über sich ergehen lassen und darauf warten , das er was findet .... Echt merkwürdig alles.
lisa62am 18.01.2010 | 17:37
Eben nicht. Keine Frage und keine Reaktion auf Schmerzäußerung. Er ist zwischen mir und seinem Zettel hin und her gehetzt mit Bandmaß und Winkelmesser,(er war allein) insgesamt 50 min. Wie man Reflexe prüft, kann ich mit meinen Jahren nun auch beurteilen, aber wenn er nur eben mal so die Stellen scheinbar trifft.... Dann hat der Doc bei bestimmten drehbewegungen oder Finger-Boden-Abstand versucht, tatkräftig nachzuhelfen. Das kann es doch nicht sein. Wichtig ist noch, ich war vor der Untersuchung zum Fädenziehen nach Operation Materialentfernung am Vorfuß -große Zehe. Ich konnte keinen Zehenstand mit diesem Fuß absolvieren, verständlicherweise. Er hat allerdings keine Notitz davon genommen, jedenfalls nicht gleich. Sind alles nur paar Beispiele. Würde hier den Rahmen sprengen. Zum Entl.-bericht Reha. Den hatte er nicht vorliegen. Ich habe ja meine Einwilligung zur Zusendung zum Gutachter erst abgeschickt an die RV. Schon am nächsten Tag hatte ich von der RV den Termin. Das nur nebenbei.
lisa62am 18.01.2010 | 17:51
sehe ich genauso. Natürlich werde ich am Ball bleiben. Auch dann, wenn das Ergenis für mich positiv ausfällt. Was ich nicht glaube. Nur nochmal zur Erklärung, bei mir geht es um keinen Rentenantrag!!.
Elchiam 18.01.2010 | 17:57
Dann hat sich das mit dem Rehabericht einfach nur zeitlich überschnitten. Es wäre dann besser gewesen, den Untersuchungstermin z.B. um 1 Woche zu verlegen bis der Gutachter den Bericht vorliegen hat. Ohne Einwilligung seitens des Patienten darf die RV dem externen Gutachter nicht den Bericht zukommen lassen. Das ist schon alles korrekt dann abgelaufen. Aber hinterher ist man ja eh immer schlauer... Aber der Rehabericht wird dann sicherlich beim med. Dienst der RV zusammen mit dem jetzigen Gutachten dann letztlich mit in die Bewertung einfliessen , denn dort liegt er ja vor. Alles Gute und viel Erfolg.
Elchiam 18.01.2010 | 17:58
Und dann bitte das Gutachten auf jeden Fall sofort besorgen, genau prüfen und alle Unstimmigkeiten der Rentenversicherung dann sofort schriftlich mitteilen. .
lisa62am 18.01.2010 | 18:47
Danke für die Antworten. Leider hat nur betroffener Laie erkannt, dass diese Vorgehensweise eigentlich nicht ok ist. Auch Experte hat nicht mehr viel zu diesem Sachverhalt sagen können. Trotzdem vielen Dank für die Mühe.
betroffener Laieam 18.01.2010 | 19:25
Bis heute wurden seitens der DRV keine Arztberichte angefordert. Der Gutachtertermin erfolgte bereits vor 7 Wochen. Da i.d.R. Arztberichte einiges an Zeit brauchen... warum diese Handthabung? Es ist doch im Sinne aller Beteiligten (besonders des Kranken!) Entscheidungen möglichst schnell herbeizuführen.
Elchiam 18.01.2010 | 22:24
Wenn der Gutachtertermin schon vor 7 Wochen war, liegt das Gutachten längst bei der Rentenversicherung vor ! Einfach mal anrufen und nachfragen. Ansonsten arbeiten die Mühlen bei den Behörden eben etwas langsamer als in der freien Wirtschaft...
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