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Wenn der Gutachter Unterlagen benöitgt hätte, wären sie von ihm sicher angefordert worden oder die Rentenversicherung hätte sie gleich mitgeschickt.
Alle medizinischen Unterlagen werden in der Rentenversicherung noch einmal zu einer Gesamtstellungnahme einer Ärztin / einem Arzt vorgelegt.
Ein Beispiel: Reha-Leistung wegen orthopädischer Erkrankung. Der Orthopäde bemerkt eine Hauterkrankung. Die Rentenversicherung veranlasst eine fachärztliche Begutachtung beim einem Hautarzt. Für seine medizinische Beurteilung bernötigt er m. E. das orthopädische Gutachten nicht.
Sie hätten im übrigen doch auch die Möglichkeit gehabt, auf den Entlassungsbericht hinzuweisen. Das können sie auch jetzt noch.
Leider ist der Sachverhalt nicht ganz klar.
1. Wer hat die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt, zu der der Ärztliche Entlassungsbericht erstellt wurde?
2. Wer hat die fachärtzliche Begutachtung veranlasst?
Sie haben natürlich die Möglichkeit, anlässlich der Untersuchung - oder auch später -auf die durchgeführte Leistung und den Entlassungsbericht hinzuweisen.
Dann besteht von Seiten der Rentenversicherung wohl noch weiterer Klärungsbedarf, daher offensichtlich eine "fachärztliche Begutachtung". Siehe auch den Beitrag von Elchi.
Die Rentenversicherung wird eine Entscheidung nach Vorliegen aller (!) Unterlagen treffen.
Wie bereits gesagt, können Einzelfälle hier in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden. Auch kann wohl niemand zum Ablauf der bereits erfolgten Begutachtung etwas sagen, weil keine dritte Person dabei anwesend war. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, das Gutachten anzufordern und dazu aus eigener Sicht Stellung zu nehmen. Auch hätte die Möglichkeit bestanden, selber Unterlagen mitzubringen oder darauf hinzuweisen, das sie z. B. beim Facharzt / Hausarzt / usw. vorliegen. Im übrigen hätte die Möglichkeit bestanden, eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitzunehmen. Vielleicht können Sie auch das Gutachten mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und diskutieren. Sicher hat er auch eine Meinung dazu.
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