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Gutachten

von Helmut02.02.2010 | 13:58
1398 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich habe mir von der RV das Gutachten angefortert. Bei Punkt 5 des Gutachtens " Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung" unter Punkt 5.4 Unbefristete Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung (Unwahrscheinlichkeit der Besserung) steht: Chronischer Verlauf. Nun meine Frage: Was ist mit der Aussage genau gemeint "Chronischer Verlauf" ???

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier im Forum sind nur Fachleute im Rentenrecht vertreten, keine Ärzte. Wir empfehlen Ihnen daher, sich das Gutachten von Ihrem Arzt erläutern zu lassen. Er wird Ihnen alle medizinischen Begriffe und deren Bedeutung erläutern können.

6 Antworten

0hne Nameam 02.02.2010 | 14:07
"Chronisch" ist hier gleichbedeutend wie "ständig, andauernd", auch "unheilbar".
Rentneram 02.02.2010 | 14:26
Damit bekommen Sie zu 99% eine unbefristete , also eine sog. " Dauerrente " ! Glückwunsch.
Rentenfachmannam 02.02.2010 | 14:36
Aber vor einer unbefristeten Rente steht das Gesetz: § 102 SGB VI: (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Helmutam 02.02.2010 | 14:57
Mir wurde die EM- Rente nicht zugesprochen, deshalb hab ich ja auch das Gutachten angefortert
Bravoam 02.02.2010 | 15:41
@Rentner@ Wenn ich chronische Flatulenz habe bekomme ich auch keine Dauerrente. @Helmut@ Für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind alle medizinisch relevanten Diagnosen zu berücksichtigen. Da eine medizinische Entscheidung auch nur von Medizinern getroffen werden kann, können Ihnen die "Schreiber" dieses Forum hier bedauerlicherweise nicht weiterhelfen.
Öhaam 02.02.2010 | 17:12
Und was ist bei der Diagnose: 'chronisches Rentenbegehren'?
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